Neues Jugendschutzgesetz soll ab Jänner gelten

Die niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag eine Novelle des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Ab Jänner sollen strengere Regeln für den Konsum von Alkohol und Tabak gelten.

Bereits im April einigten sich die Bundesländer bei einer Konferenz der Jugendlandesräte in Tirol auf eine Harmonisierung des Jugendschutzes in ganz Österreich. Nun soll das Jugendschutzgesetz in Niederösterreich gemäß dieser Einigung angepasst werden. In der Regierungssitzung wurde am Dienstag der dafür nötige Beschluss gefasst. Die Neuregelung soll nach der Behandlung im Landtag im Jänner 2019 in Kraft treten.

Alter für Alkohol- und Tabakkonsum wird angehoben

Für Jugendliche bedeutet das neue Jugendschutzgesetz Änderungen bei den Ausgehzeiten und beim Konsum von Alkohol und Tabak - mehr dazu in Einheitlicher Jugendschutz bringt Änderungen (noe.ORF.at; 20.4.2018). Derzeit ist es in Niederösterreich so, dass Jugendliche ab 16 Jahren sämtliche alkoholische Getränke, also auch Spirituosen, erwerben und konsumieren dürfen. Ebenso ist das Rauchen bereits ab 16 Jahren erlaubt. Ab Jänner soll der Tabakkonsum und der Konsum von gebranntem Alkohol erst ab 18 Jahren erlaubt sein.

Jugendliche mit Alkohol

APA / Helmut Fohringer

„Es freut mich sehr, dass wir uns österreichweit darauf einigen konnten, das gesetzliche Alter für den Tabakkonsum auf das in ganz Europa übliche Alter von 18 Jahren anheben zu wollen", teilte Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) am Dienstag in einer Aussendung mit. „Durch diese Änderungen wird die lange geforderte österreichweite Harmonisierung der Jugendgesetze nun Schritt für Schritt zur Wirklichkeit“, so Teschl-Hofmeister.

Änderungen auch bei den Ausgehzeiten

Änderungen wird es auch bei den Ausgehzeiten für Jugendliche geben. Unter-14-Jährige dürfen künftig bis 23.00 Uhr und nicht mehr nur bis 22.00 Uhr ausgehen. Im Alter zwischen 14 und 16 Jahren dürfen Jugendliche künftig ebenso wie bisher bis 1.00 nachts ausbleiben.