NÖGKK bringt „Ausgabenbremse“ vor VfGH

Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) zieht gegen die von der Regierung verhängte „Ausgabenbremse“ vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). In einer Vorstandssitzung stimmte eine knappe Mehrheit für dieses Vorgehen.

Mit der Ausgabenbremse will die Bundesregierung verhindern, dass die einzelnen Krankenkassen vor der geplanten Kassenreform die Kosten in die Höhe treiben. Gelten soll diese Bremse bis zum April 2019. Bis dahin ist der Spielraum, den die Kassen etwa bei Verträgen mit Ärzten, bei Personalentscheidungen oder auch bei Bauprojekten haben, stark eingeschränkt. Die NÖGKK setzt sich gegen diese Vorgangsweise nun zur Wehr und zieht vor den Verfassungsgerichtshof.

In einer Vorstandssitzung am Mittwochvormittag sprach sich eine Mehrheit für ein derartiges gerichtliches Vorgehen aus. Wie noe.ORF.at in Erfahrung bringen konnte, dürfte die Entscheidung jedoch knapp ausgefallen sein. Insgesamt besteht der Vorstand aus 15 Mitgliedern, davon drei Arbeitgebervertretern und zwölf Arbeitnehmervertretern. Ein paar der Mitglieder sollen aber gefehlt haben und, wie NÖGKK-Generaldirektor Jan Pazourek auf Nachfrage bestätigte, stimmten sechs der Mitglieder gegen den Gang vor den VfGH.

„Unzulässiger Eingriff in Selbstverwaltung“

Hintergrund des Individualantrags ist, dass seitens der NÖGKK durch die Ausgabenbremse ein unzulässiger Eingriff in die Selbstverwaltung der Kasse geortet wird. „Diese Ausgabenbremse ist ein Gesetz, das uns als Gebietskrankenkasse vor ein großes Rätsel stellt. Dieses Gesetz ist so unklar formuliert, dass wir bei Beschlüssen, zum Beispiel über Verträge, nicht wissen können, ob wir rechtens korrekt unterwegs sind oder gegen das Gesetz verstoßen“, sagte Pazourek. So konnte beispielsweise ein Abteilungsleiter nur befristet besetzt werden, weil die „Ausgabenbremse“ keine unbefristete Anstellung zuließ.

Der Verfassungsgerichtshof muss den Individualantrag nun inhaltlich prüfen. „Die größte Hürde wird sein, ob der Antrag formal zugelassen wird“, so der NÖGKK-Generaldirektor gegenüber noe.ORF.at. Es könnte daher auch passieren, dass der Individualantrag gar nicht zugelassen wird.

Dass die Entscheidung im Vorstand der NÖGKK am Mittwoch nicht einstimmig erfolgte, sei „durchaus unüblich“, sagte Pazourek auf Nachfrage. Man habe jahrelang keine mehrheitlichen Beschlüsse gehabt, da es zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und den Vertretern der Arbeitgeber im Vorstand für gewöhnlich immer eine „gute Zusammenarbeit“ gegeben habe.

Kassenreform bleibt weiter umstritten

Der Streit über die von der Bundesregierung angekündigte Kassenreform spitzt sich mit dem Gang vor den VfGH jedenfalls zu. Vorgesehen ist ja, dass die Zahl der Krankenkassen von 21 auf fünf reduziert wird. Die neun Gebietskrankenkassen sollen in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) aufgehen.

Wesentliche Kompetenzen, etwa der Abschluss von Verträgen mit Ärzten, würden im Zuge der Reform von der jetzigen NÖGKK zur künftigen ÖGK wandern. Der NÖGKK-Generaldirektor Jan Pazourek sprach zuletzt gegenüber noe.ORF.at von einem „starken Rückschritt“ und ortete Verschlechterungen für die Patientinnen und Patienten - mehr dazu in NÖGKK: Kassenreform ist „starker Rückschritt“ (noe.ORF.at; 14.9.2018).

Thomas Puchinger, noe.ORF.at

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