Rechnungshof und Airport streiten vor VfGH

Am Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien wird darum gestritten, ob der Rechnungshof den börsennotierten Flughafen Wien weiter prüfen darf. Der Flughafen lehnt eine Prüfkompetenz des Rechnungshofs kategorisch ab.

Das Argument des Flughafens, den Prüfern eine in der Zeit von Jänner 2017 bis Februar 2018 geplante Überprüfung der Airport-Gebarung und eine Durchleuchtung der Vienna Airport Technik und Infrastruktur-Instandhaltung zu verwehren: Seit der australische Investor IFM (Airports Group Europe) 2016 seine Beteiligung auf 39,8 Prozent aufgestockt hat, gibt es einen gleich starken Aktionär wie dies die Bundesländer Wien und Niederösterreich gemeinsam (mit 40 Prozent) sind.

Man sei mehrheitlich privat und es liege auch keine so genannte „tatsächliche Beherrschung“ durch das Land Niederösterreich und die Stadt Wien vor, sagt der Flughafen. Wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Abhängigkeiten der Gesellschaft von den Gebietskörperschaften wurden am Donnerstag in der Verhandlungsrunde am Verfassungsgerichtshof (VfGH) jedenfalls bestritten - vom Vorstand des Flughafens ebenso wie von Anwälten des Landes Niederösterreich und auch der Flughafen-Mitarbeiterstiftung.

Rechnungshof pocht auf „faktische Beherrschung“

Der Rechnungshof indes will sein Prüfrecht vor dem Höchstgericht durchsetzen. Er sieht schon durch den Syndikatsvertrag zwischen Wien und Niederösterreich und das Stimmverhalten der Mitarbeiterstiftung den Tatbestand der tatsächlichen Beherrschung durch die öffentliche Hand gegeben. Die Mitarbeiterstiftung, die ein Zehntel der Airport-Aktien hat, schließt sich in Hauptversammlungen üblicherweise dem Stimmverhalten von Wien und Niederösterreich an; der Rechnungshof ortet zudem ein Abhängigkeitsverhältnis mit der einstigen Stifterin (Flughafen Wien). Auch am Bestellmodus von Vorstand und Aufsichtsrat der Flughafen AG knüpft der Rechnungshof an.

Für den Rechnungshof wird die Klärung der Prüfzuständigkeit gerade mit Blick auf das große Flughafen-Bauvorhaben „Dritte Piste“ wichtig, relevant ist ein Höchstgerichtsspruch aber auch über den Anlassfall Flughafen hinaus.

Für Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker ist dieses Verfahren von „grundlegender und richtungsweisender"“ Bedeutung. Es gehe um das Prüfrecht bei einem der wichtigsten öffentlichen Infrastrukturunternehmen des Landes. Auf dieses Recht könne der Rechnungshof nicht verzichten. Nach dem Willen des Verfassungsgesetzgebers sollte der Rechnungshof in seiner Prüfkompetenz gestärkt werden und nicht geschwächt, sagte Kraker in der Verhandlung am Donnerstag. Es sei ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers gewesen, dass der Rechnungshof den Flughafen Wien prüfen könne.

Verfassungsgerichtshof in Wien

APA/Herbert Neubauer

Am Verfassungsgerichtshof in Wien wird gestritten, ob der Rechnungshof den Flughafen Wien in Schwechat weiter prüfen darf

Natürlich liege es in der Natur der Sache, dass man in der Regel Prüfer des Rechnungshofs nicht so gern ins Haus lasse. Aber es gebe ein öffentliches Interesse. Faktum sei, dass die verfassungsmäßige Prüfkompetenz des Rechnungshofs „nicht von der Disposition privater Eigentümer abhängen“ könne, erklärte die Rechnungshofpräsidentin.

Flughafen stellt „faktische Beherrschung“ in Abrede

Eine faktische Beherrschung durch Anwesenheiten bei Hauptversammlungen stellte der Flughafen am Donnerstag ebenfalls in Abrede: Seit dem Einstieg der Australier kommen die Flughafen-Hauptversammlungen auf Präsenzen von mehr als 90 Prozent. Argumente, wonach meist nur ein geringer Teil des Streubesitzes zur Hauptversammlung komme und 40 Prozent damit bald eine relative Mehrheit darstellten, seien durch den Eintritt des neuen großen Privataktionärs vom Tisch.

Eine Beherrschung bedeute ja, jemand seinen Willen aufzuzwingen, meinte Flughafen-Vorstand Günther Ofner. „Wenn 93 Prozent in einer Hauptversammlung anwesend sind, können nicht 40 Prozent den Willen aufzwingen, das ist rein mathematisch ausgeschlossen“. Die Kräfteverhältnisse in den Aktionärsversammlungen hätten sich seit dem Einstieg des Großinvestors entscheidend verändert. Ihre Rechtsposition gegenüber dem Rechnungshof hat sich die Flughafen AG mit mehreren Gutachten untermauern lassen.

In dem Verfahren vor dem Verfassungsgericht wirkt der frühere Flughafen-Vorstandschef Christoph Herbst mit. Er ist seit 2011 Verfassungsrichter und in dem aktuellen Verfahren Referent. Jetzt setzen die Verfassungsrichter die internen Beratungen fort.

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