SPÖ-Kritik an Personalvertretungsgesetz

Im Zusammenhang mit den Personalvertretungswahlen der Landesbediensteten übt die SPÖ Kritik an der ÖVP. Der Wahltermin sei überfallsartig vorverlegt worden, die Kandidatur anderer Parteien werde eingeschränkt.

Die Personalvertretungswahlen der Landesbediensteten in Niederösterreich finden am 23. und 24. Oktober statt. In 169 von 170 Dienststellen des Landes kandidiere nur eine Fraktion - der ÖAAB-FCG, also die ÖVP - sagt der SPÖ-Landesparteivorsitzende Franz Schnabl in einer Pressekonferenz am Mittwoch. Die Bediensteten würden sich oft nicht trauen, die nötigen zehn Prozent an Unterschriften abzugeben, damit eine andere Partei antreten könne.

Kritik an „Ausschluss eines politischen Wettbewerbs“

Dass sich die ÖVP nach einem 97-Prozent-Ergebnis bei der vergangenen Wahl gute Arbeit bescheinigt habe, sieht Schnabl folgendermaßen: „Es wurde gute Arbeit gemacht in einer beinharten militanten Auswahl ausschließlich parteipolitisch motivierter Mitarbeiter und in einem Ausschluss eines politischen Wettbewerbs in der Personalvertretung und überall sonst“, so der SPÖ-Landesparteivorsitzende.

Nur in der größten Dienststelle, dem Landhaus in St. Pölten mit seinen 3.500 Bediensteten, tritt auch die FSG, also die SPÖ, mit ihrem Spitzenkandidaten Michael Fertl an. Um dieses Ungleichgewicht zu ändern, lässt die SPÖ derzeit laut Schnabl die Möglichkeit einer Anfechtung des entsprechenden Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof prüfen.

Fertl kritisierte, dass der verfrühte Wahltermin in der Landespersonalvertretungs-Sitzung am 27. August „überfallsartig“ festgelegt worden sei. Damit sei seine Fraktion „am falschen Fuß erwischt worden“. Für einen Antritt in den einzelnen Dienststellen hätte man bis 25. September jeweils Unterstützungserklärungen von zehn Prozent der Belegschaft sammeln müssen. Dies sei bei den Ressourcen der SPÖ nicht möglich.

Personalvertretung: „Gesetz wurde eingehalten“

Nach der Kritik der SPÖ Niederösterreich an der frühzeitigen Ansetzung der Landespersonalvertretungswahl hielt die Personalvertretung in einer Stellungnahme fest, dass bei der Ausschreibung alle Fristen und Voraussetzungen sowie das Gesetz auf Punkt und Beistrich eingehalten wurden. Die von der SPÖ bemängelten Gesetzesvorschriften seien bereits von Höchstgerichten bestätigt worden.

„Bei jeder demokratischen Wahl auf dieser Welt ist es notwendig, die im Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen, um kandidieren zu können“, so die Landespersonalvertretung in der Aussendung. Nach einer Anfechtung der Wahl durch die Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) 2009 sei klar, dass es seitens der Höchstgerichte „keine Bedenken“ gegen die geltenden Regelungen gebe.

Kritik an Schnabls Diktatur-Vergleich

Stimmzettel, auf denen am 23. und 24. Oktober in 169 von 170 Dienststellen nur die Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) angekreuzt werden kann, würden „an Länder wie die ehemalige DDR, Weißrussland oder Nordkorea“ erinnern, meinte SPÖ-Chef Franz Schnabl am Mittwoch in einer Aussendung.

Der Obmann der Landespersonalvertretung, Johann Zöhling, zeigte sich laut Aussendung empört darüber, dass eine Wahl von Dienstnehmervertretungen mit „mit menschenverachtenden sozialistischen und kommunistischen Diktaturen“ verglichen werde. Alle Fraktionen und auch etwaige neue Wählergruppen hatten 1.643 Tage Zeit, um eine ausreichende Zahl an Unterstützern zu suchen, wurde Zöhling weiter zitiert.

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