Ex-Partnerin erstochen: 18 Jahre Haft

Weil er die Mutter seiner beiden Kinder erstochen hat, ist ein 32-Jähriger am Freitag am Landesgericht Korneuburg wegen Mordes schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vor dem Prozess hatte sich der Beschuldigte mit Notwehr verantwortet. Nun legte er vor Richter Manfred Hohenecker ein vollständiges Geständnis ab und beschleunigte dadurch das Verfahren deutlich. Da sowohl Angeklagter als auch Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Der Angeklagte und das Opfer waren mehr als acht Jahre lang ein Paar. Nach der Trennung im Vorjahr wurde zunächst die gemeinsame Obsorge der beiden Kinder, zum Tatzeitpunkt drei und fünf Jahre alt, vereinbart. Doch bald kam es zu Streitigkeiten über Obsorge und Erziehung, die auch vor Gericht ausgetragen wurden.

Drei Messerstiche, die tödlich waren

Am 26. März wollte der Beschuldigte mit seiner neuen Partnerin und deren Tochter seine beiden Kinder für einen gemeinsamen Osterurlaub abholen. Laut Anklage, und wie er nun selbst zugab, attackierte er die 33-Jährige in der Küche, während die gemeinsamen Kinder draußen warteten. Von den sieben Stichen trafen zwei nur die Kleidung, fünf das Opfer, wovon drei so schwerwiegend waren, dass sie auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe tödlich gewesen wären, so der Sachverständige.

Mordprozess Korneuburg 32Jähriger 18 Jahre Haft

APA/Alexander Fechter

Der 32-jährige Angeklagte hatte sich vor dem Prozess mit Notwehr verantwortet. Nun legte er vor Gericht ein vollständiges Geständnis ab.

Während der Tat verletzte sich der 32-Jährige trotz Handschuhen an der Beugesehne des linken Zeigefingers, was er notdürftig versorgte. Das Messer, die Handschuhe sowie das Handy des Opfers gab er in einen Plastiksack und zog ein zweites Paar Handschuhe an. Ohne sich etwas anmerken zu lassen, fuhr der Mann danach mit seiner neuen Partnerin und den drei Kindern ins Waldviertel. Während der Autofahrt wählte er mit dem Handy des Opfers seine Nummer und täuschte ein 16-minütiges Telefonat vor.

Am Urlaubsort gab er vor, sich in einem Stall die Schnittwunde zugefügt zu haben, und fuhr in ein Spital. Die Verletzung musste operiert werden. Auf dem Weg ins Krankenhaus entsorgte der 32-Jährige die aus der Wohnung mitgenommenen Gegenstände in der Donau, wobei er den getragenen Handschuh mit der Schnittbeschädigung versehentlich im Auto ließ.

Anwalt: „Mandant in seiner Männlichkeit verletzt“

Anwalt Nikolaus Rast versuchte, die Tat seines Mandanten dadurch zu erklären, dass dieser von seiner Ex betrogen worden und in seiner Männlichkeit verletzt worden sei. Zudem habe sie gedroht, ihm die Kinder zu entziehen. „Ich habe nicht vorgehabt, ihr etwas anzutun. Ich kann nicht sagen, was in dem Moment in meinem Kopf vorgegangen ist“, sagte der in Spitzenrestaurants beschäftigte Koch. Er habe nach dem Messer gegriffen, das die Frau gehalten habe, und sich dabei verletzt. Seine Ex habe ihn aber nicht bedroht.

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Beschuldigten zwar eine narzisstische Akzentuierung, die ihn empfundene Kränkungen stärker empfinden lasse, doch sei er durchaus zurechnungsfähig gewesen. Er hätte die Tat ebenso lassen können wie er sie begangen habe.

Staatsanwalt sprach von „geplantem Mord“

Staatsanwalt Josef Mechtler machte in seinem Plädoyer deutlich, dass er weiterhin an einen akribisch geplanten Mord glaubt. Der Mann sei eigens mit zwei paar Handschuhen zur Tat erschienen und habe auch selbst das Messer mitgenommen. „Im Handy hatte er seine Ex-Lebensgefährtin unter ‚Blade Sau stört‘ abgespeichert. Das zeigt, welch tiefen Hass er empfunden hat.“ Alfred Boran, der zweite Verteidiger des Mannes, forderte die Laienrichter auf, seinen Mandanten zwar des Mordes schuldig zu sprechen, doch ihm eine Chance zu geben, seine Kinder wiederzusehen. „Nicht weil er dies verdient, sondern wegen seiner Kinder.“

Laut Hohenecker wurde bei der Strafhöhe als erschwerend die Heimtücke gewertet, dass das Opfer eine nahe Angehörige war und eine Waffe verwendet wurde. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit sowie das reumütige Geständnis. Nach zweimaliger Beratung mit seinem Rechtsbeistand verzichtete der 32-Jährige auf Rechtsmittel: „Mein Anwalt hat gesagt, ich soll es annehmen.“ Daraufhin erklärte auch der Staatsanwalt Rechtsmittelverzicht.

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