Bootsunglück hätte verhindert werden können

Nach dem Kentern des Bundesheer-Pionierboots im September hat die Unfallkommission am Mittwoch ihren Bericht präsentiert. Demnach hätte das Unglück vom Bootsführer mit einem Manöver verhindert werden können.

Gekentert sei das Pionierboot am 1. September auf der Donau bei Hainburg, als es aus der Heckwelle des davor fahrenden Bootes herausfuhr. Beim anschließenden Einfahren in dessen Heckwelle seien einige Hundert Liter Wasser eingedrungen. Bis zu diesem Zeitpunkt sei das Fahrverhalten unproblematisch gewesen, sagte Oberst Herbert Walzer am Mittwoch bei der Berichtspräsentation im Verteidigungsministerium in Wien.

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Die Präsentation am Mittwoch

Danach sei das Boot jedoch mit gleichem Schub weitergefahren, wodurch es wenige Sekunden später in Schräglage geraten und schließlich gekentert sei. Hermann Steffan, externer Sachverständiger der TU Graz und Unfallexperte, ergänzte, dass es durch das „ungünstige Durchfahren der Welle“ zum Eintauchen des Bugs gekommen sei. Das eintretende Wasser „wäre noch nicht kritisch gewesen. Das Problem war, dass der Bootsführer den Schub nicht zurücknahm.“ Da jedoch die Geschwindigkeit nicht reduziert wurde, schwappte die Bugwelle laut Steffan weiter ins Boot, pro Sekunde Hunderte Liter.

Technische Fehler ausgeschlossen

Videos würden diesen Unfallhergang sehr gut dokumentieren, hieß es bei der Präsentation. Technische Fehler schließe man demnach aus. Die Teilnehmerinnen des Girls’ Camps seien außerdem laut Kommission über das Verhalten beim Kentern und die Verwendung der Rettungswesten belehrt worden.

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Die Funktionsweise der Rettungswesten wurde bei der Pressekonferenz am Mittwoch simuliert

Diese Westen könnten in derartigen Situationen zu Problemen führen, hieß es außerdem. Beim Kontakt mit Wasser werden sie demnach automatisch aufgeblasen. Im aufgeblasenen Zustand sei das Ablegen der Weste schwierig, unter Wasser fast unmöglich, berichtete die Kommission.

Der Vorwurf, dass die Suche nach den Teilnehmerinnen nach dem Unglück eingestellt worden sei, obwohl sich noch zwei junge Frauen unter dem gekenterten Boot befanden, „hat sich nicht bewahrheitet“, sagte Walzer. Dass die beiden Frauen noch fehlten, sei den Verantwortlichen durchaus bekannt gewesen. Nach ihnen sei umfangreich gesucht worden. Es war den Soldaten demnach nicht möglich, unter das Boot zu tauchen. „Es war nicht klar, wo die Frauen sind. Die beiden Bootsführer haben unter Einsatz ihres Lebens alles unternommen“, erklärte Walzer.

Verfehlungen ortete die Kommission hingegen an zwei anderen Stellen. Zum einen hätten die Soldaten laut Walzer einen Notruf absetzen müssen, obwohl das in diesem Fall „nichts geändert hätte“, wie Wolfgang Baumann, Generalsekretär im Verteidigungsministerium, ergänzte. Außerdem habe das Bundesheer keine Kontaktinformationen von Angehörigen der Teilnehmerinnen zur Verfügung gehabt. „Ich entschuldige mich dafür, nehme diese Kritik auf mich, dass das nicht funktioniert hat“, sagte der für Personal und Recht zuständige Sektionsleiter Christian Kemperle.

Staatsanwaltschaft am Zug

Die Unfallkommission setzte sich aus zwei Juristen, einem Arzt sowie weiteren internen und externen Experten zusammen, die etwa das Fachwissen zu Bootsmanövern des Bundesheeres einbrachten. Ob das Geschehen auch strafrechtliche Konsequenzen haben wird, sei nicht Aufgabe des Bundesheers, hieß es bei der Pressekonferenz. Der 60-seitige Endbericht wird nun dem zuständigen Staatsanwalt zur Verfügung gestellt. „Er wird den Akt diese Woche noch am Tisch haben“, versprach Generalsekretär Baumann.

Der Unfall war im Rahmen eines sogenannten Girls’ Camp des Heeres passiert. Das Pionierboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war mit 13 Personen - acht Teilnehmerinnen an der Veranstaltung und fünf Soldaten - besetzt, als es am 1. September kenterte. Zwei Frauen im Alter von 22 und 18 Jahren mussten in der Folge reanimiert werden. Sie waren unter das 8,5 Meter lange, 2,5 Meter breite und 2,5 Tonnen schwer Arbeits- und Transportboot geraten und einem Zeitprotokoll der Untersuchungskommission zufolge 39 bzw. 45 Minuten nach dem Kentern des Bootes aus dem Wasser gezogen worden.

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