Prozess: 25-Jähriger wird eingewiesen

Jener 25-Jährige, der im Mai einen Mann in einer Asylunterkunft in Maria Enzersdorf getötet haben soll, ist laut Gutachten nicht zurechnungsfähig. Das Gericht wies ihn in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.

Die acht Geschworenen am Landesgericht Wiener Neustadt beantworteten alle Fragen einstimmig mit „Ja“. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Unter anderem hatten die Geschworenen zu beantworten, ob der 25-Jährige im Mai einen Bewohner eines Asylquartiers getötet habe und ob er in der Justizanstalt Wiener Neustadt einen Mithäftling schwer verletzt habe bzw. ob er dabei nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Der Mann habe die Anlasstaten laut Wahrspruch begangen, er sei dem Gutachten zufolge nicht zurechnungsfähig, und es sei die Gefährlichkeitsprognose gegeben, sagte die vorsitzende Richterin Birgit Borns zur ausgesprochenen Einweisung.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung für Einweisung

In den Schlussvorträgen am Landesgericht Wiener Neustadt hatten sich sowohl Staatsanwalt Erich Habitzl als auch Verteidiger Wolfgang Blaschitz für eine Einweisung des 25-Jährigen ausgesprochen. Der Staatsanwalt hatte auf Zeugenaussagen verwiesen, wonach der Mann eine „krankhafte, äußerst gewaltbereite Persönlichkeit“ habe und schwere Gewalttaten ohne besonderen Anlass begangen habe. Für die Bluttat gebe es zwar keine unmittelbare Zeugen, aber belastende DNA-Spuren. Blut des Opfers befand sich u. a. am rechten Schuh des 25-Jährigen.

Prozess Maria Enzersdorf Asylwerber

ORF/Otto Stangel

Der Prozess wurde am Montag in Wiener Neustadt fortgeführt

Weiters führte Habitzl die Angaben einer Betreuerin an, wonach der Nigerianer nach der Wegweisung bereits am 2. Mai zu Mittag in das Quartier zurückgekommen und wieder weggewiesen worden sei. „Sie werden etwas für die Sicherheit der Öffentlichkeit und auch für den Betroffenen tun“, meinte Habitzl in Richtung der Geschworenen zur beantragten Unterbringung.

Auch die Verteidigung rechnete mit einer Einweisung des psychisch kranken 25-Jährigen. Bereits eine einzige der gegenständlichen Taten würde genügen, damit der Mann medizinische Hilfe bekomme, erklärte er. „Er ist zu behandeln, ansonsten würde Ähnliches wieder eintreten“, so Blaschitz. Der Rechtsanwalt kritisierte einen „gravierenden Fehler im System“, weil der Asylwerber nach der Wegweisung ohne Betreuung war. Das Geschehene hätte verhindert werden können, meinte Blaschitz. Das Verfahren sollte Anlass geben, um die Strukturen zu überdenken, damit Derartiges nicht noch einmal vorkomme.

Gutachter: „Abartigkeit höheren Grades“

„Es besteht ein hoher Grad an Gefährlichkeit“, sagte auch der Sachverständige Manfred Walzl am Montag in der Geschworenenverhandlung in Wiener Neustadt. Er empfahl eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dem Gutachter zufolge liegt bei dem 25-Jährigen eine seelische oder geistige Abartigkeit höheren Grades und eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vor, es fehle eine Krankheits- und Deliktseinsicht.

Aus Sicht der Psychiatrie bestehe „überhaupt kein Zweifel“, dass der Nigerianer unter dem Eindruck dieser Krankheit gehandelt habe. Der Betroffene habe einen „Sturm bzw. Ausbruch an Aggression“ gehabt. Es sei davon auszugehen, dass der Mann mit großer Wahrscheinlichkeit weitere strafbare Handlungen mit schweren Folgen - bis hin zum Mord - begehen werde.

Der 25-jährige Angeklagte wirkte am Montag vor Gericht völlig teilnahmslos. Er antwortete nur sehr knapp und wenn, dann sagte er, dass er sich an nichts erinnern könnte. Es sei ein „ganz schwerer Systemfehler“, einen Mann mit dieser Erkrankung ohne soziales Umfeld wegzuweisen, betonte Walzl außerdem. Der Mann leide an einem Wahn, und es sei anzunehmen, dass er Stimmen gehört habe. „Er erkennt einen Baum nicht als Baum, sondern das kann für ihn auch ein Lebewesen sein“, sagte Walzl. Der 25-Jährige habe auf einen Baum eingestochen.

Opfer nach Fußtritten erstickt

Laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten von Wolfgang Denk erlitt das Opfer vielfache Kehlkopfbrüche, eine Quetschung und Einengung des Kehlkopfraumes und eine Blutstauung in Schädel und Hals. Denk sprach von einer „massiven stumpfen Gewalteinwirkung“ und einem massiven Angriff gegen den Hals. Der Mann sei nach einer „Vielzahl von Fußtritten“ erstickt.

Da das Opfer nur wenige Abwehrverletzungen aufwies, ging Denk von einem „sehr überraschenden Angriff“ aus, durch den es zu Sturz gebracht worden sei. Auf den am Boden liegenden Mann wurde massiv eingetreten.

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