Lebenslang: Erneutes Urteil für „Froschbande“

Ein deutsches Gericht hat sechs Männer der „Froschbande“ für einen Raubüberfall in Bayern zu lebenslanger Haft verurteilt. Wegen Straftaten in Österreich waren sie bereits 2016 in Wiener Neustadt zu 19 Jahren Haft verurteilt worden.

Die Männer wurden am Landgericht München II für einen Raubüberfall im September 2015 im Landkreis Starnberg in Bayern verurteilt. Dabei hatten die Rumänen ein älteres Ehepaar in seinem Haus überfallen und ausgeraubt. Beide waren schwer verletzt worden, der 72-jährige Mann starb kurze Zeit später. Zwei Komplizen, die damals im Auto gewartet hatten, bekamen je 13 Jahre Haft.

Frühere Entlassung praktisch ausgeschlossen

Das Gericht unter Vorsitz von Thomas Bott stellte am Montag für die sechs Männer, die ins Haus eindrangen, auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Tatwerkzeug

ORF

Tatwerkzeuge der „Froschbande“ bei ihren Überfällen in Österreich

Bei den Beschuldigten handelt es sich um Mitglieder der sogenannten Froschbande, die Ende Juli und Anfang August 2016 in Wiener Neustadt wegen einer Serie sogenannter Home Invasions zu Haftstrafen im Ausmaß von sechs bis 19 Jahren verurteilt worden waren. Als „Froschbande“ bezeichneten sich die Angeklagten selbst, da sie klein sind und von Tat zu Tat „sprangen“. Der Großteil der Bande war nach Raubzügen in unterschiedlicher Besetzung im September 2015 in Wien festgenommen worden.

Brutaler Überfall mit 5.000 Euro Beute

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer zuerst den 72-jährigen Mann beim Rauchen auf der Terrasse niederschlugen und dann seine schlafende Frau überfielen. Sie sperrten beide in eine winzige Besenkammer - der Mann starb dort an der Seite seiner Frau, die nach 57 Stunden schwer verletzt befreit werden konnte. Sie leidet körperlich und seelisch an den Folgen der Tat. Die Beute der brutalen Tat hatte vergleichsweise geringen Wert - es ging um etwa 5.000 Euro.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte allerdings für alle acht Angeklagten – also auch für die beiden Fahrer – eine Verurteilung wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Die Anwälte der Angeklagten hatten hingegen in der Tat keinen Mord gesehen und sich für deutlich mildere Haftstrafen ausgesprochen.