2019: „Open Banking“ wird möglich

Größere Veränderungen stehen den Konsumenten heuer bei der Abwicklung von elektronischen Zahlungen bevor. So ermöglicht „Open Banking“ Geldbewegungen durch alternative Zahlungsdienstleister.

Spätestens ab September 2019 müssen die Banken den Zugriff auf die Zahlungskontodaten ihrer Kunden - mit deren expliziter Zustimmung - an Drittanbieter ermöglichen. Damit tritt das Herzstück der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) in Kraft, die das „Open Banking“ in Europa einläuten soll.

Daten von Zahlungskonten offen für Dritte

In Zukunft muss außerdem etwa bei Käufen und Verkäufen im Internet oder per Smartphone der Zahlungsvorgang nicht mehr direkt durch die eigene Hausbank abgewickelt werden. Die Transaktionen können auch durch alternative Zahlungsdienstleister durchgeführt werden.

Drittanbieter wie große Internet- und Smartphone-Konzerne aber auch andere sogenannte FinTechs werden über eine standardisiert Schnittstelle auf die jeweiligen Kontodaten zugreifen und Transaktionen durchführen können. Dadurch werden ganz neue Geschäftsmodelle möglich. So können etwa die Daten mehrere Konten bei einer Bank zusammengeführt und von dort aus betreut werden. Dies plant etwa die Erste Bank mit ihrer Online-App George.