Neues Waffengesetz tritt 2019 in Kraft

Das neue Waffengesetz bringt ab Jahresbeginn Verschärfungen - und Erleichterungen. Magazine mit großer Kapazität werden verboten, der Altbesitz bleibt jedoch legal. Dafür dürfen Jäger Schalldämpfer verwenden, um ihr Gehör zu schonen.

Das neue Waffengesetzt ist ab Jahresbeginn gültig, damit wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Der Altbestand an großen Magazinen (mehr als 20 Schuss bei Pistolen und mehr als zehn bei halbautomatischen Gewehren) muss binnen zwei Jahren gemeldet werden, der Besitz bleibt gesichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen und wenn entsprechende Bewerbe in einem Sportschützenverein geschossen werden, dürfen sie auch neu gekauft werden. Durch regelmäßiges Training können Sportschützen die Zahl der erlaubten Waffen der Kategorie B (vor allem Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) im Laufe von 20 Jahren auf zehn Stück erhöhen.

Waffenverbot für Asylwerber

Erweitert wird das Waffenverbot für Drittstaatenangehörige. Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig umfasst das Verbot alle Formen von Waffen - also auch Stich- und Hiebwaffen. Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, also keine Touristen.

Jägern werden ab 2019 Schallmodulatoren („Schalldämpfer“) erlaubt, um Gehörschäden zu verhindern, wobei - entgegen von Hollywoodmythen - der Schussknall weiterhin deutlich hörbar bleibt. Und die Kombination einer gültigen Waffenbesitz- und Jagdkarte berechtigt ab 2019 auch das Führen einer Waffe der Kategorie B zur Ausübung der Jagd. Dies ermöglicht den Waidmännern eine sichere und effektive Nachsuche. Justizwachebeamten und Militärpolizisten wird wie „normalen“ Polizisten ermöglicht, Pistole oder Revolver in der Freizeit zu führen.