Toter Rekrut: Neuerliche Ermittlungen

Fast eineinhalb Jahre nach dem Tod eines Rekruten während eines Marsches in Horn muss die Staatsanwaltschaft neuerlich ermitteln. Der Weisungsrat im Justizministerium fordert eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen.

Ganz zu Beginn war von einer bakteriellen Infektion die Rede, die den Tod des Rekruten herbeigeführt haben soll. Andere Grundwehrdiener in der Kaserne in Horn wurden daraufhin mit Antibiotika behandelt. In weiterer Folge berichteten Medien von einer Überhitzung, zu der es während des Marsches, an dem der junge Mann Anfang August 2017 teilgenommen hatte, gekommen sei.

Tatsächlich könnte aber eine Vorerkrankung zum Tod des 19-jährigen Soldaten aus Wien geführt haben. So schreibt es der medizinische Sachverständige, den die zuständige Staatsanwaltschaft in Krems bestellt hat. Allerdings wurde auch ein Privatgutachten vorgelegt, das offenbar zu einem anderen Ergebnis kommt. Weil jedoch keine ergänzende Stellungnahme zum Privatgutachten eingeholt wurde, „muss das nun nachgeholt werden“, sagt Franz Hütter, Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems, gegenüber noe.ORF.at.

Vorhabensbericht vorerst hinfällig

„Im Justizministerium ist man zu einer anderen Einschätzung gekommen, als wir das damals getan haben. Selbstverständlich werden wir die gewünschte Stellungnahme einholen“, sagt Hütter. Der Vorhabensbericht, den die Staatsanwaltschaft Krems im Sommer 2018 an das Justizministerium übermittelt hat, ist - zumindest vorerst - allerdings hinfällig, „stattdessen ist das Ermittlungsverfahren wieder offen“, sagt Hütter und bestätigt einen Bericht des „Kurier“.

Im Justizministerium spricht man von einer durchaus üblichen Vorgehensweise, allerdings kann ein neuer Vorhabensbericht erst erstattet werden, nachdem die Stellungnahme vorgelegt wurde. Bis dies der Fall ist, dürften wieder mehrere Wochen vergehen. An der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob sie das Verfahren einstellt oder es zu einer Anklage kommt, muss sich dadurch nichts ändern. Wie sich die Anklagebehörde im Sommer entschieden hatte, wollte Hütter nicht sagen.

„Sensibilisierung“ beim Bundesheer

Somit steht vorerst nur fest: Die Angehörigen des toten Rekruten müssen nach fast eineinhalb Jahren weiter warten. Aber auch im Verteidigungsministerium ist man am Ausgang des Verfahrens wegen grob fahrlässiger Tötung, das allerdings gegen unbekannte Täter geführt wird, interessiert.

Eine heeresinterne Kommission war nach dem Vorfall zu dem Ergebnis gekommen, dass vor und auch während des Marsches alle Vorschriften eingehalten worden seien: „Wegen der großen Hitze ist der Marsch zum Großteil in den Schatten verlegt worden, außerdem gab es ausreichende medizinische Versorgung und auch genügend Wasser“, sagt Bundesheersprecher Michael Bauer.

Unabhängig von Schuld oder Unschuld gehe das Bundesheer seit dem Vorfall vorsichtiger vor, so Bauer: „Es hat eine Sensibilisierung stattgefunden.“ An der Beerdigung des Rekruten, der offenbar eine Karriere als Berufssoldat angestrebt hatte, nahmen der damalige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) und die Garde teil. Das Bundesheer kam außerdem für die Begräbniskosten des 19-jährigen Wieners auf.

Gernot Rohrhofer, noe.ORF.at

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