Schwechat: Jeder vierte Flug 2018 verspätet

Am Flughafen Schwechat sind im Vorjahr mehr als ein Viertel aller Flüge nicht nach Plan gestartet, so die Organisation für Fluggastrechte, AirHelp. Damit liegt man auf Rang fünf der zehn größten Flughäfen im deutschsprachigen Raum.

Flugverspätungen, Annullierungen, lange Schlangen vor der Sicherheitskontrolle - das Jahr 2018 und vor allem der Sommer standen im Zeichen zahlreicher Probleme in der europäischen Luftfahrt. Als Hauptschuldige wurden Kapazitätsengpässe, Streiks und pleitegegangene Fluglinien ausgemacht.

Flughafen Schwechat Flugzeuge

APA/Herbert Pfarrhofer

Jeder vierte Flug am Airport Schwechat hatte im Vorjahr eine Verspätung oder wurde gestrichen

In Frankfurt waren laut AirHelp gleich mehr als ein Drittel aller Flüge nicht planmäßig: 33,9 Prozent aller Starts am Fraport seien verspätet gewesen oder ausgefallen. Damit verzeichnete der größte Flughafen des DACH-Raums die schlechtesten Pünktlichkeitswerte. Dahinter folgen der Flughafen München, an dem laut dem Portal 30 Prozent aller Flüge nicht nach Plan starteten, und der Flughafen Köln/Bonn (29,9 Prozent).

AirHelp: „Flughäfen nur selten Schuld“

Der Flughafen in Schwechat landet mit 26,8 Prozent unplanmäßiger Flugbewegungen auf dem fünften Platz des Verspätungs-Rankings, berichtete AirHelp. In Zürich waren 26 Prozent aller Flüge betroffen, am Standort Genf 27,2 Prozent. Die besten Werte verzeichneten die Flughäfen Düsseldorf, Berlin-Tegel und Stuttgart. An keinem dieser Airports waren während des Analysezeitraumes mehr als ein Viertel der geplanten Starts verspätet oder fielen aus.

„Im Jahr 2018 gab es unfassbar viele Flugprobleme, die die Urlaubsträume von vielen Reisenden platzen ließen“, sagte AirHelp-Unternehmenssprecherin Laura Kauczynski. „Natürlich muss man auch beachten, dass die Flughäfen in der Regel nur selten selbst die Schuld für Flugverspätungen und -ausfälle tragen.“ Die häufigsten Gründe dafür seien Probleme im Betriebsablauf der Airlines, schlechtes Wetter und Streiks.

Bei Verspätungen ab drei Stunden sowie Flugausfällen können Passagiere finanziellen Entschädigungen geltend machen. Betroffene können ihren Anspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können die ausführende Airline aber von Kompensationspflichten befreien.

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