Geplanter Amoklauf in Mistelbach: Strafe erhöht

Nach dem geplanten Amoklauf in Mistelbach im Vorjahr wurde die Haftstrafe gegen einen 18-Jährigen am Dienstag von sechs auf acht Jahre erhöht. Der Verurteilte bleibt weiterhin in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der 18-jährige Grundwehrdiener war im Vorjahr im Landesgericht Korneuburg wegen Mordversuchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, die Staatsanwaltschaft legte daraufhin jedoch Rechtsmittel ein. Nun erhöhte das Oberlandesgericht Wien die Strafe auf acht Jahre. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der 18-Jährige war Ende November wegen einer Persönlichkeitsstörung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden - mehr dazu in Amoklauf geplant: Haftstrafe und Einweisung (noe.ORF.at; 28.11.2018). An dieser Einweisung werde auch nicht gerüttelt, hieß es am Dienstag nach der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Wien: „Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war nicht bekämpft und bleibt daher aufrecht.“

Prozess Korneuburg Amoklauf

APA / Herbert Pfarrhofer

Beim Prozess in Korneuburg Ende November war der 18-Jährige zu sechs Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden

Die Tat des 18-Jährigen liegt mittlerweile knapp zehn Monate zurück. Anfang Mai 2018 hatte er bei einem geplanten Amoklauf an seiner ehemaligen Schule einen 19-Jährigen mit einer Schrotflinte angeschossen und schwer verletzt. Der 18-Jährige war dann aber daran gescheitert, die verschossene Patrone aus dem Lauf der Waffe zu entfernen, daher hatte er die Waffe weggeworfen und war geflüchtet. Er hatte sich noch am selben Tag bei der Polizeiinspektion in Wien gestellt.

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