Nacktvideos: Justizsprecher wollen Gesetz prüfen

Der Fall von heimlichen Nacktvideos, die ein Fußballtrainer von einer Damenmannschaft im Mostviertel gemacht haben soll, bringt nun die Justizsprecher der Parlamentsparteien auf den Plan. Diese wollen die Gesetzeslage prüfen.

Nach dem bekannt wurde, dass die Damen in der Duschkabine gefilmt wurden, erstattete man Anzeige. Es kam zu einem Verfahren, welches allerdings von der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingestellt wurde. Demnach bestünde kein strafbarer Tatbestand - mehr dazu in Nacktvideos in Kabine: Verfahren eingestellt (noe.ORF.at; 5.3.2019).

Michaela Steinacker, ÖVP-Justizsprecherin im Parlament, sagt nun gegenüber noe.ORF.at, dass sie Überlegungen, „einen Verwaltungsstraftatbestand einzuführen, der solche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte und die Intimsphäre entsprechend verurteile“, unterstützen würde. Es gäbe seit längerem eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern, die einen bundesweit einheitlichen Verwaltungsstraftatbestand in verschiedenen Rechtsfragen erarbeite.

Gesetzesvorschlag angedacht

Laut Hannes Jarolim, Justizssprecher der SPÖ, sollte man durchaus darüber nachdenken, ein derartiges Verhalten in das Strafrecht aufzunehmen. Es handle sich um einen tiefen Eingriff in die eigene höchst persönliche, schutzwürdige Privatsphäre, für deren Verhinderung der Gesetzgeber im Strafrecht zum Schutz der Opfer Vorsorge zu tragen habe, so Jarolim. Er kündigte daher einen entsprechenden Gesetzesvorschlag an.

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan drängt vor allem auf einen Schutz für Minderjährige und für jene, die in einem Autoritätsverhältnis stehen. Das könne grundsätzlich auch im Verwaltungsstrafrecht geregelt werden, er müsse allerdings den Fall, den er erst seit Dienstag kenne, noch genau prüfen, ehe er ein abschließendes Urteil abgeben könne, sagte Stefan gegenüber noe.ORF.at.

Andere Staaten hätten bereits reagiert

„Die Herstellung eines Videos ohne Einwilligung des Abgebildeten kann die Persönlichkeitsrechte verletzen. Andere Staaten haben bereits Maßnahmen getroffen. So ist in Deutschland die ‚Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ein Straftatbestand, das müsse man auch in Osterreich prüfen“,erklärte Irmgard Griess, Justizsprecherin der Neos.

Alfred Noll, Justizsprecher der Liste Jetzt, will den Fall nicht kommentieren. Man müsse abwarten, ob es zu einer Fortführung des Verfahrens komme, so Noll. Erst dann werde es eine Stellungnahme geben. Die Entscheidung darüber, ob das Verfahren fortgeführt wird, soll laut Staatsanwaltschaft St. Pölten in zwei bis vier Monaten fallen.