Baby geschüttelt: Sechs Jahre Haft für Vater

Ein 20-Jähriger ist wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er soll seinen knapp vier Monate alten Sohn Ende Oktober geschüttelt haben. Der Säugling starb rund zwei Wochen später im Spital.

Der 20-Jährige soll den Säugling laut Anklage in der Nacht auf den 30. Oktober 2018 in seiner Wohnung in Neunkirchen mit beiden Armen vor sich in die Luft gehalten und mehrfach schnell vor und zurück bewegt haben. Das Baby hatte zum ersten Mal alleine neben dem 20-Jährigen bei dem Mann zu Hause geschlafen, die Kindesmutter soll den Angeklagten dazu gedrängt haben. Weil sein Sohn das Fläschchen nicht trinken wollte, sei er in der Nacht mit dem Baby im Kinderwagen zur 15 Minuten entfernten Wohnung der Kindesmutter gegangen, so der 20-Jährige.

Der Säugling „war komplett blau“, „er hat sich nicht bewegt und nicht mehr geatmet“, schilderte die Kindesmutter in der auf Video gezeigten kontradiktorischen Einvernahme unter Tränen. Der Beschuldigte „hat panisch herumgeschrien, er geht in den Häfen“. Die junge Frau berichtete von Aggressionsproblemen des Angeklagten. Sie habe immer „ein ungutes Gefühl“ gehabt, wenn er alleine mit dem Baby war. Bereits vor dem Vorfall Ende Oktober habe sie blaue Flecken am Körper des Säuglings bemerkt und den Kindesvater zur Rede gestellt, der immer andere Gründe für die Verletzungen gefunden habe.

Der Angeklagte vor dem Prozess

ORF/Henninger

Der Angeklagte unmittelbar vor Prozessbeginn

Baby erlitt Schädel-Hirn-Trauma

Das Opfer erlitt dem Sachverständigen zufolge ein Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen. „Ein Schütteln eines wenige Monate alten Kindes ist jedenfalls eine potenziell lebensgefährliche Handlung“, betonte der gerichtsmedizinische Sachverständige. Ein plötzlicher Kindstod sei im gegenständlichen Fall „im höchsten Grade unwahrscheinlich“. Das Baby starb am 14. November infolge einer Atem- und Hirnlähmung im Krankenhaus.

Die Staatsanwältin beschrieb das Verhalten des Mannes als nicht nachvollziehbar. Die Schilderungen des Angeklagten seien „in sich widersprüchlich und gänzlich lebensfremd“ sowie mit den Beweisergebnissen nicht in Einklang zu bringen. In seinen Einvernahmen habe er „jedes Mal eine andere Geschichte präsentiert“. Die Staatsanwältin beantragte eine „strenge Bestrafung“. Der Verteidiger sah keinen Vorsatz seines Mandanten und forderte einen Freispruch.

Schöffensenat sprach Angeklagten schuldig

Sämtliche vom Angeklagten geschilderten Varianten konnten vom Schöffensenat ausgeschlossen werden, sagte der Richter. Es bleibe das Schütteln als Ursache für die Blessuren, die zum Tod des Babys geführt haben. Bei einem Strafrahmen von 15 Jahren wirkten sich die einschlägigen Vorstrafen, der rasche Rückfall, die Begehung während offener Probezeiten und die Tat zum Nachteil eines wehr- und hilflosen, schutzbedürftigen Minderjährigen erschwerend aus. Mildernd war der Tod einer nahestehenden Person.

Zudem muss der Angeklagte der Kindesmutter 2.000 Euro zahlen, mit dem Rest der Ansprüche wurde die Privatbeteiligte auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Vom Widerruf der offenen Probezeiten wurde abgesehen. Weil sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung keine Erklärung abgaben, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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