Ternitz: Mord und Selbstmord
Der Pensionist hatte seine um sechs Jahr ältere Bekannte seit etwa zwei Jahren gepflegt und auch regelmäßig in ihrer Wohnung genächtigt, sagte Leopold Etz vom Landeskriminalamt Niederösterreich. Die Frau sei auf Dauerpflege angewiesen gewesen. Weil der 79-Jährige aber selbst sehbehindert und körperlich gebrechlich war, sollte er ebenso wie die Frau ins Pflegeheim eingewiesen werden. Das hätten beide abgelehnt, so Etz.
Ermittler sprechen von Verzweiflungstat
Was folgte, war nach Angaben der Polizei eine Verzweiflungstat. Der Mann erdrosselte die 85-Jährige in ihrem Schlafzimmer mit einem Schal und erhängte sich kurze Zeit später mit einem Seil an der Badezimmertür. Zuvor soll sich der Mann noch telefonisch bei seiner Ehefrau verabschiedet haben.
Helmut Stamberg
Die Ehefrau des Pensionisten war es auch, die gemeinsam mit ihrem Sohn die beiden Toten in der Wohnung der 85-Jährigen fand. Ob die beiden Leichen obduziert werden, wird im Laufe des Tages von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt entschieden. Warum der Mann seine Bekannte pflegte, ist unklar.
Tochter dementiert bevorstehende Einweisung
Unterdessen dementierte die Tochter der Verstorbenen, dass eine Einweisung in ein Pflegeheim bevorgestanden sei. „Ich hätte meine Mutter nie in ein Pflegeheim gegeben“, so die Frau gegenüber der Austria Presse Agentur. Für den Mann könne sie nicht sprechen, aber für ihre Mutter sei das „zu einhundert Prozent nicht der Fall gewesen.“ Es habe auch keinen derartigen Antrag gegeben. Ihre Mutter sei bereits früher durch eine Pflegekraft daheim betreut worden.