Leitner bleibt im Schussfeld

Zuerst hagelt es für SPÖ-Landesparteivorsitzenden Josef Leitner Kritik aus den eigenen Reihen, nun vom politischen Mitbewerber. „Leitner sei ständig auf Konfrontationskurs“, sagte am Mittwoch ÖVP-Landesgeschäftsführer Karner.

Leitner gehe „immer wieder den Weg des Streits und das nicht nur mit den politischen Mitbewerbern“, sagt ÖVP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner am Mittwoch bei einer Pressekonfernz. Das habe sich auch im Zusammenhang mit der Volksbefragung über die Zukunft des Bundesheeres gezeigt.

Karner spricht von einer „ungeheuerlichen Aussage“

Insbesondere Leitners Verhalten nach der Volksbefragung „ist erneut auf Konfrontation ausgerichtet.“ Ein klarer Beweis dafür sei der Streit mit dem Wiener Bürgermeister Michael Häupl, dem Leitner vorgeworfen hat, die Volksbefragung aus parteitaktischen Gründen missbraucht zu haben. Eine „ungeheuerliche Aussage“, sagt Karner knapp sechs Wochen vor der Landtagswahl: „Eine Volksbefragung, zu der in Niederösterreich mehr als 62 Prozent der Landesbürger hingegangen sind, hat Leitner als Missbrauch bezeichnet. Das ist landesfeindlich.“

„Altes, niedergehendes und autoritäres System Pröll“

„Die SPÖ Niederösterreich steht für eine neue, moderne Art der Politik und lehnt eine Politik des Drüberfahrens und des Machtmissbrauches ab“, reagiert SPÖ-Landesgeschäftsführer Günter Steindl in einer Aussendung auf die Aussagen Karners. Dass Karner versuche, die SPÖ anzupatzen, sei eine normale Reaktion eines „alten, niedergehenden und autoritären Systems Pröll“, so Steindl.

Josef Leitner

APA / Herbert Pfarrhofer

SPÖ mit Klage gegen ÖVP-Inserate abgeblitzt

Abseits der aktuellen Debatten wurde jetzt ein seit 2010 schwelender Rechtsstreit zwischen der SPÖ und der ÖVP in Niederösterreich geklärt. Nach zweimaliger Berufung wies der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer außerordentlichen Revision eine von den Sozialdemokraten angestrengte Klage gegen Inserate der Volkspartei nach den Parteiausschlüssen bei der SPÖ in Folge der Gemeinderatswahlen 2010 in letzter Instanz ab. Das teilte VP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner am Mittwoch mit.

Die Klage der Roten fußte darauf, dass man ihrer Meinung nach nicht erkennen konnte, von wem die Inserate stammten und ob es sich dabei tatsächlich um solche handelte. Somit sei das Transparenzgebot nicht eingehalten worden. Im nun rechtskräftigen Urteil stellt der OGH fest, dass für Parteien andere Maßstäbe gelten als für Privatfirmen, bestätigte SPÖ-Landesgeschäftsführer Günter Steindl der APA. „Wir nehmen das zur Kenntnis.“

Link: