Vergewaltigung: Prozess gegen Pfarrer

Im Landesgericht Wr. Neustadt muss sich ein Pater ab heute vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Vergewaltigung. Seinem Opfer soll er K.-o.-Tropfen verabreicht haben. Drohender Strafrahmen: bis zu zehn Jahre Haft.

Das Interesse an dem Fall war und ist nach wie vor groß. Der 47-Jährige betrat heute Früh mit seinen beiden Anwälten das Gericht. Er wirkte nervös und gab das auch offen zu, denn es gehe um sein Schicksal, wie er sagte. „Auf der anderen Seite bin ich froh, dass heute die Möglichkeit besteht, die Dinge auch einmal richtigzustellen. Ich glaube an die Gerechtigkeit und daher glaube ich auch, dass die Dinge für mich gut ausgehen.“

Seit Bekanntwerden der Vorwürfe ist der Pfarrer in Traiskirchen vom Dienst suspendiert - mehr dazu in Missbrauchsvorwürfe gegen Pfarrer. Der Pater distanzierte sich bereits kurz nachdem Anklage erhoben wurde, in einem Interview von den Vorwürfen - mehr dazu in Pater wegen Missbrauchs angeklagt. Das 23-jährige Opfer gibt an, von dem Pfarrer sexuell missbraucht und vergewaltigt worden zu sein.

Vorwurf: Opfer mit K.-o.-Tropfen betäubt

Zur Anklage erläuterte das Gericht, dass der Pfarrer die Familie des späteren Opfers im Herbst 2007 näher kennengelernt hatte. Insbesondere zum Sohn entwickelte sich eine enge Freundschaft, man unternahm gemeinsame Ausflüge, Urlaube und andere Freizeitaktivitäten. So soll der Angeklagte den jungen Mann im Februar 2011 bei dessen Auslandspraktikum in Costa Rica besucht haben und ihm, da dieser homosexuelle Handlungen ablehnte, K.-o.-Tropfen verabreicht haben, um sich dann an ihm zu vergehen.

Dem Geistlichen werden unter anderem Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person, Körperverletzung und beharrliche Verfolgung zur Last gelegt. Dem Pfarrer drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Öffentlichkeit wurde vom Prozess ausgeschlossen

Verteidiger Amir Ahmet beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit. „Es geht hier um Sexualdelikte, man muss natürlich das Verhältnis zum mutmaßlichen Opfer, diese enge Freundschaft hier näher erläutern. Daher ist es klar, dass in beiderseitigem Interesse die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen wird.“

Die Öffentlichkeit wurde kurz nach Prozessbeginn für alle vier Verhandlungstage ausgeschlossen. Insgesamt sind 13 Zeugen geladen, aber auch zwei Sachverständige, die Gutachten über den Einsatz der K.-o.-Tropfen erstellt haben. Der Fall kam vor mehr als einem Jahr ins Rollen, nachdem der Vater des 23-Jährigen Anzeige erstattet hatte. Ein Urteil soll es am 21. November geben.