Schlepper-Prozess geht in Zielgerade

Der Schlepper-Prozess gegen acht asiatische Asylwerber am Landesgericht Wiener Neustadt geht in die Zielgerade. Bis zum geplanten Urteil am 4. Dezember sind noch sechs Prozesstermine ausgeschrieben.

Am 36. Verhandlungstag am Montag wurde mit der Erörterung des letzten Anklagefaktums begonnen. Der letzte Anklagepunkt ist allerdings der schwer wiegendste. Er legt dem Fünftangeklagten, einem 39-jährigen Pakistaner, der laut Staatsanwaltschaft die Zelle der Schlepperorganisation in Österreich geleitet haben soll, zur Last, dass er 30 Personen bei der Schleusung geholfen habe. Und das binnen weniger Tage - vom 22. bis zum 27. Juli 2013.

Angeklagter: „Aus eigener Tasche finanziert“

„Nein“, lautete die Verantwortung des Fünftangeklagten. Es seien in diesem Zeitraum zwar mehrere Landsleute zu ihm gekommen, „denen habe ich Essen gegeben, aber mit ihrer Weiterreise habe ich nichts zu tun ... Einmal habe ich für zwei Leute Tickets nach Innsbruck besorgt, einmal habe ich für drei Burschen Tickets nach Italien gekauft.“ Verdient habe er nichts dabei, im Gegenteil. „Ich habe das aus eigener Tasche finanziert“, sagte er nach einem Bericht der Austria Presse Agentur (APA) am Montag im Gerichtssaal.

Er habe vor allem Landsleuten geholfen, die aus seinem Heimatdorf gekommen seien, so der 39-Jährige. Mit dieser Verantwortung wischt der Pakistaner die Anklage vom Tisch, die den Asylwerbern das Verbrechen der gewerbsmäßigen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation vorwirft. Auch die Teilgeständnisse der anderen Angeklagten gehen in diese Richtung: Entweder habe man für quasi ein Trinkgeld Landsleuten bei der Ein- oder Durchreise geholfen oder gar nur für „Gottes Lohn“. Am Mittwoch wird die Erörterung des letzten Anklagefakts fortgesetzt. Danach stehen Verlesungen auf dem Programm. Die Urteilsverkündung könnte laut derzeitigem Verhandlungsplan am 4. Dezember erfolgen.

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