Tierquälerei: Landwirt verurteilt

Drei Monate bedingte Haft: So lautete am Dienstag das bereits rechtskräftige Urteil gegen einen Landwirt, der sich wegen Tierquälerei am Bezirksgericht Waidhofen an der Thaya zu verantworten hatte.

Dem Landwirt wurde vorgeworfen fünf Rinder an zu engen Ketten gehalten zu haben, die beim Auffinden der Tiere im April bereits unter deren Haut eingewachsen waren. Laut Aussendung des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) führte Richterin Bettina Freyer in ihrer Urteilsbegründung an, dass das Quälen der ganzen Herde über mehrere Monate hindurch ebenso wie das Herausreißen der Ketten bei der Abgabe der Rinder an einen Gnadenhof keine Unfälle gewesen seien, die „manchmal passieren“.

Das Urteil sei daher angemessen, da aufgrund von generalpräventiven Überlegungen eine bedingte Geldstrafe nicht ausreichend gewesen wäre, hieß es. Der Landwirt hatte sich am ersten Verhandlungstag im September laut Aussendung schuldig bekannt. Der VgT erstattete im April Anzeige.