Geldstrafen für illegale Böller

Die Polizei warnt einmal mehr dringend vor den Gefahren durch Feuerwerkskörper. Beim letzten Jahreswechsel gab es viele Verletzte und sogar einen Toten in NÖ. Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz werden mit bis zu 3.600 Euro bestraft.

Feuerwerkskörper

  • Klasse F1: Scherzartikel wie Wunderkerzen, Knallerbsen etc.
  • Klasse F2: Kleinfeuerwerke wie Raketen, Batterien etc. Besitz und Verwendung ab 16 Jahren
  • Klasse F3: Professionelle Mittelfeuerwerkskörper. Besitz und Verwendung ab 18 Jahren, nur mit Pyrotechnikausweis und behördlicher Erlaubnis
  • Klasse F4: Großfeuerwerke. Besitz und Verwendung ab 18 Jahren, nur mit Fachkenntnis auf dem Gebiet der Pyrotechnik und besonderer behördlicher Erlaubnis

Feuerwerkskörper ab der Klasse F2 - also alles, was über Scherzartikel wie Wunderkerzen und Knallerbsen hinaus geht - sind nicht nur brandgefährlich, sondern im Ortsgebiet auch verboten, warnt Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion Niederösterreich: „Das Wichtigste ist wirklich nur genehmigte Pyrotechnik zu verwenden, die Altersbeschränkungen zum Abfeuern der Feuerwerkskörper einzuhalten und die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise genau zu befolgen.“

So rät die Polizei etwa vom Hantieren mit Feuerwerken, im betrunkenen Zustand ab, weil dabei die Hemmschwelle sinke. Jegliche Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz werden mit bis zu 3.600 Euro bestraft. Händlern die zum Beispiel an zu junge Kunden zu sprengstarke Knallkörper verkaufen, drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro. Dringend rät die Polizei außerdem davon ab, Knallkörper in geschlossenen Behältern abzufeuern, weil Splittergefahr besteht, sie auch keinesfalls in der Hand zu halten, nachdem sie gezündet worden sind und Blindgänger nach frühestens fünf Minuten wieder anzugreifen und zu entsorgen.

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