Häftling kurz nach Freigang geflüchtet

Nur wenige Stunden nachdem er von einem Ausgang zurückgekehrt war, ist ein Häftling aus der Justizanstalt Korneuburg ausgebrochen. Die Gefängnisdirektion bestätigt den Vorfall. Der Mann hätte nur noch drei Wochen absitzen müssen.

Die drei Wochen bis zur Freiheit waren dem Häftling offenbar zu lang. Anstatt den routinemäßigen Freigang für die Flucht zu nutzen, kehrte er allerdings zunächst nach Vorschrift in die Justizanstalt Korneuburg zurück. Um 16.00 Uhr war der Mann nach Angaben der Gefängnisdirektion zurück in seinem Zimmer, um 18.30 Uhr brach er aus der Haftanstalt aus, wie die Tageszeitung „Heute“ berichtet. Der Vorfall hatte sich bereits Ende April ereignet.

Bei Festnahme droht „nur“ Ordnungsstrafe

Der Mann war wegen Eigentumsdelikten inhaftiert. Gefängnisdirektor Wolfgang Turner sprach von einem besonders ungewöhnlichen Ausbruch, der wie ein dummer Lausbubenstreich wirke. Die Fahndung nach dem Ausbrecher läuft. Sollte er gefasst werden, muss er die restlichen drei Wochen absitzen und zusätzlich mit einer Ordnungsstrafe rechnen.

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