Immer mehr Postings landen vor Gericht
Dass das Internet keine straffreie Zone ist, sei vielen Menschen noch nicht bewusst, sagt Rupert Schoisswohl vom Landesamt für Verfassungsschutz in St. Pölten. Immer häufiger komme es zu Verhetzungs- und Wiederbetätigungspostings im Netz.
Generell gilt ein Posting im Internet dann als strafbar, wenn es zu gewaltsamen Handlungen gegen Minderheiten auffordert oder nationalsozialistisches Gedankengut verherrlicht. Internetpostings, die Nazipropaganda umfassen, haben einen Strafrahmen von bis zu 20 Jahren Haft.
Sensibilität gestiegen
Doch auch die Sensibiliät der Internetuser sei gestiegen, sagt Schoisswohl. Die Anzeigen gegen Postings steigen stetig. Um einen Post anzuzeigen sei es wichtig, die Daten vorher zu speichern, etwa durch einen Screenshot. Dieser Hinweis kann dann bei der Internetmeldestelle des Innenministerium eingereicht werden. Dort wird geprüft, ob das Posting strafrechtlich relevant ist.
Links:
- Nach Posting: Unteroffizier des Dienstes enthoben (noe.ORF.at; 27.7.2015)
- Meldestelle Cybercrime des Innenministeriums