Neue Regeln für Notärzte „positiv“
Die Gesetzesnovelle, die am Mittwoch in Begutachtung geschickt wurde, soll klarstellen, dass die nebenberufliche Arbeit als Notarzt in Zukunft als selbstständige Tätigkeit gilt und vom ASVG ausgenommen ist. Die Einsätze sollen also nicht mehr mit den Arbeitszeiten im Spital zusammengerechnet werden.
Landeskliniken decken erst den eigenen Bedarf
Das neue Arbeitsgesetz für Spitalsärzte, das seit Jahresbeginn gilt, besagt nämlich, dass diese nur noch 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Daraufhin entstanden für die Einsatzorganisationen vor allem in der Versorgung mit Notärzten Probleme, weil die Landeskliniken in erster Linie den eigenen Bedarf decken und für den Notarztdienst dann oft keine Zeit mehr bleibe.
Beim Roten Kreuz heißt man den Vorstoß gut. Sprecher Andreas Zenker sagt, dass es prinzipiell genug Ärzte gebe, wegen der rechtlichen Situation mitunter aber zu Engpässen komme. Seitens der Landeskliniken-Holding will man den Gesetzesentwurf erst genau prüfen, bevor man Kommentare dazu abgibt.
Link:
- FPÖ kritisiert Notärztemangel (noe.ORF.at; 4.11.2015)