500 Menschen geschleppt: Haftstrafen

In Korneuburg sind am Donnerstag zwei Männer vor Gericht gestanden, die mehr als 500 Flüchtlinge von der serbisch-ungarischen Grenze nach Österreich geschleppt haben sollen. Sie wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Die beiden Serben (27 und 25) sollen laut Anklage in mehreren Fahrten rund 75 bzw. 450 Flüchtlinge von der serbisch-ungarischen Grenze illegal nach Österreich gebracht haben. Beide hatten sich via Dolmetscher schuldig bekannt und gaben an, in ihrer Heimat angeworben worden zu sein. Entlohnt wurden sie mit 300 Euro pro Fahrt.

Transporte im Konvoi

Wie Staatsanwalt Ronald Schaffer ausführte, waren die Transporte im Konvoi von drei Fahrzeugen mit hinten verdunkelten Scheiben plus Begleitwagen organisiert, bei denen jeweils rund 45 Menschen - Iraker und Syrer - ins Land geschleust wurden. Ein Angeklagter (27) fungierte als Chauffeur eines Chrysler Voyager, der andere als Mechaniker, der kleine Defekte während der „Reisen“ beheben sollte. Der 25-Jährige war zudem im Vorausfahrzeug unterwegs, um den folgenden „Kollegen“ vor etwaigen Polizeikontrollen zu warnen.

Festgenommen wurden die Männer im September im Zuge einer Fahndung in Bruck a.d. Leitha, nachdem der 27-Jährige seine im Fahrzeug eingepferchten „Fahrgäste“ - 16 Syrer - nahe Wien bei Schwadorf ausgesetzt hatte. Das hatten Zeugen beobachtet und die Polizei verständigt. Den Lenkern der beiden weiteren Wagen gelang damals die Flucht.

Menschen während der Fahrten eingepfercht

Die Verteidiger verwiesen auf die umfassenden und auch reumütigen, geradezu „überschießenden“ Geständnisse. Der 27-Jährige hatte gegenüber der Polizei fünf Touren als Chauffeur zugegeben, der 25-Jährige eigenen Angaben zufolge innerhalb von nur zwei Wochen zehn Mal als Aufpasser im Begleitfahrzeug fungiert und der Polizei auch Namen und Telefonnummern von Mittätern genannt.

Der Schöffensenat wertete die Geständnisse und auch die bisherige Unbescholtenheit als mildernd. Demgegenüber verwies Richterin Anna Wiesflecker in der Urteilsbegründung auf die hohe Zahl an Geschleppten und darauf, dass die Menschen während der sechsstündigen Fahrten auf engstem Raum eingepfercht waren. Wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation wurden die Männer zu zweieinhalb bzw. drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Angeklagten nahmen Bedenkzeit bzw. gaben ebenso wie der Staatsanwalt keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.