Volksanwaltschaft: „Stupa-Bau nicht rechtens“

Der geplante Bau eines Stupas in Grafenwörth (Bezirk Tulln) sei nicht rechtens. Das behauptet die Volksanwaltschaft, an die sich Gemeindebewohner gewandt haben, die mit dem Bau des buddhistischen Tempels keine Freude haben.

Der Stupa soll 21 Meter hoch und 30 Meter im Durchmesser werden, ein buddhistisches Friedensdenkmal als Meditationsraum. Einigen Grafenwörthern ist das ein Dorn im Auge, weil der Bau im Grünland geplant und ihnen zu überdimensioniert ist. Die Kritiker bekommen nun Schützenhilfe von der Volksanwaltschaft: Die Baubewilligung würde dem Flächenwidmungsplan widersprechen und sei deshalb nichtig, so Volksanwalt Peter Fichtenbauer.

Bürgermeister Alfred Riedl (ÖVP), der als Baubehörde entschieden hatte, ist überzeugt, dass der Bescheid rechtens sei und auch halten werde. Nun sind der Gemeindevorstand und die Bezirkshauptmannschaft Tulln als Aufsichtsbehörde am Zug. Sie müssen innerhalb von acht Wochen auf die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft reagieren.

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