Austro Control: „Drohnen keine Gefahr“

Beim Landeanflug auf London ist ein Flugzeug mit einer Drohne zusammengestoßen. In Österreich soll es zu so einer Situation noch nicht gekommen sein. Strenge Regeln sollen Zwischenfälle, etwa am Flughafen Schwechat, verhindern.

In Österreich ist klar geregelt, was man mit einer Drohne darf und was nicht. Nach Angaben von Markus Pohanka von der Austro Control sei es rund um die Flughäfen in Österreich noch zu keinen Zwischenfällen mit solchen Fluggeräten gekommen.

Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm brauchen eine luftfahrtrechtliche Bewilligung. Dadurch ist es auch möglich die Drohne dem Besitzer zu zuordnen. „Diese Drohnen bekommen dann auch ein Datenschild, sozusagen ein Kennzeichen, an dem ablesbar ist, wem diese Drohne gehört und wer dafür verantwortlich ist, dass die Drohne sicher in der Luft unterwegs ist“, erklärt Pohanka.

Vorgeschrieben ist auch, dass eine Drohne nie höher als 150 Meter hoch steigen darf. Darüber hinaus muss sie immer in Sichtverbindung geflogen werden. Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Strafen von bis zu 22.000 Euro.

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