Lebenslange Haft für Mord an Freundin

Zu einer lebenslangen Haftstrafe ist am Freitag im Landesgericht Korneuburg ein 52-jähriger ungarischer Staatsbürger verurteilt worden. Er soll seine Freundin im vergangenen Jahr mit einem Küchenmesser erstochen haben.

Die Geschworenen entschieden einstimmig und verwarfen die Eventualfragen auf Totschlag und absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig: Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Erschwerungsgrund für die Strafbemessung lag auf der Hand, verwies Richter Manfred Hohenecker auf die einschlägige Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes an seiner damaligen Partnerin 1997 in seiner Heimat Ungarn.

Opfer hatte keine Möglichkeit, sich zu wehren

Außerdem habe sich das im Bett überraschte Opfer nicht wehren können. Der Alkoholkonsum des Beschuldigten wirkte sich nicht mildernd aus, weil er schwerer Alkoholiker sei und regelmäßig getrunken hatte. Und zum Geständnis in der Verhandlung heute meinte der Richter: „Reue schaut anders aus.“ Der Angeklagte habe zur Aufklärung wenig beigetragen, sondern sei aufgrund der objektiven Beweislage überführt worden.

Tatwaffe Messer Himberg

Landespolizeidirektion Niederösterreich

Mit diesem Messer soll der 52-jährige Beschuldigte seine Lebensgefährtin getötet haben

Er bereue seine Tat sehr, er habe die 46-Jährige nicht töten wollen, sagte der Angeklagte via Dolmetscherin nach den Schlussplädoyers. Die Staatsanwältin verwies unterdessen auf die Parallelen zum ersten Mord 1997 in Ungarn. Die Verletzungsbilder seien nahezu ident. Der Beschuldigte habe also sehr wohl gewusst, was ein wuchtiger Messerstich in die Brust bewirke. Damals wie jetzt habe er von heftiger Gemütsbewegung gesprochen und keine ärztliche Hilfe geholt - die 46-Jährige habe noch mindestens zehn Minuten gelebt, ehe sie verblutete.

Außerdem erinnerte Gudrun Bischof an die unterschiedlichen Aussagen des Mannes im Ermittlungsverfahren und heute. Nach der Tat habe er zunächst einen Einbruchsdiebstahl vorgetäuscht und dann versucht, einen Bekannten beziehungsweise Nebenbuhler zu belasten. Seine Aussage bei der Tatrekonstruktion, er hätte die Frau nur erschrecken wollen und habe nur kurz zugestochen, widerspreche der Feststellung des Sachverständigen, wonach er der Frau das Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge „mit voller Wucht“ in die Brust gerammt habe. Heute habe der 52-Jährige angegeben, schon länger den Verdacht gehabt zu haben, dass seine Lebensgefährtin ein Verhältnis mit dem Landsmann hatte.

Verteidiger argumentierte mit schwerer Kindheit

Der Verteidiger verwies auf die schwere Kindheit seines Mandanten, der von seinem Vater blutig geprügelt worden sei, und auf dessen psychische Störung in Zusammenhang mit schwerer Alkoholisierung. „Er war immer auf der untersten Stufe des Lebens, er ist nie hinaufgekommen“, sagte der Anwalt. Die beiden Taten seien nicht zu vergleichen und getrennt zu behandeln. Der Mann sei aus Eifersucht in Rage geraten und habe seiner Lebensgefährtin durch einen Stich in den Oberarm wehtun wollen.