Neue Kennzeichnung von Lebensmitteln

Ab Sommer wird in den Großküchen des Landes Niederösterreich die regionale Herkunft von Fleisch und Eiern gekennzeichnet. Die Landwirtschaftskammer fordert generelle Herkunftsangaben in der Großgastronomie.

Wer Lebensmittel im Handel kauft, kann nachlesen, woher diese kommen. In der Großgastronomie - etwa Kantinen von Unternehmen, Heimen und Schulen - ist das noch nicht üblich. In Niederösterreich startet deshalb ab Sommer die Aktion „Gut zu wissen“. In den Großküchen der Pflegeheime und Kliniken des Landes, bei der Verpflegung in den Landesschulen und in der Landhausküche wird künftig die regionale Herkunft von Fleisch und Eiern sichtbar gemacht.

„Mit diesem Schritt schaffen wir Transparenz und Sicherheit für alle, die in den Küchen des Landes Essen konsumieren. Wir wollen damit ein gutes Beispiel und Vorbild für andere abgeben und das Bewusstsein für regionale Lebensmittel festigen. Wir wollen so unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern stärken, denn wer zu heimischen Produkten greift, der sichert Wertschöpfung für unsere Landwirtschaft“, sagte Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) bei der Präsentation des Projekts am 23. Mai.

Landwirtschaftskammer fordert Gesetzesänderung

Die Landwirtschaftskammern aller österreichischen Bundesländer verlangen für die Gemeinschaftsverpflegung eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch und Eiern. Es brauche eine Gesetzesänderung, sagte Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann Schultes anlässlich der Ankündigung zur Woche der Landwirtschaft, die von 12. bis 19. Juni stattfindet: „Überall dort, wo die Menschen nicht selber einkaufen gehen können und aussuchen können, was sie auf ihren Tellern haben, weil sie eben von anderen versorgt werden, verlangen wir, dass erkennbar ist, wo die wichtigsten Rohstoffe, Fleisch und Eier, her sind.“

Als Vorbild nannte die Landwirtschaftskammer die seit 2005 gesetzliche Kennzeichnung in der Schweiz. Restaurants und Gasthöfe sind von der Forderung der Landwirtschaftskammer ausgenommen, man hofft aber auf freiwillige Teilnahme.