Polizei nimmt Horrorclowns ins Visier

Halloween steht vor der Tür, und darauf reagiert auch die Polizei. Bei Kontrollen will man vor allem Horrorclowns ins Visier nehmen. Der Trend, verkleidet als Clown andere Menschen zu erschrecken, hat auch Niederösterreich erreicht.

Dass zu Halloween Blumen ausgerissen oder Autos beschmiert werden, ist keine Seltenheit: In keiner anderen Nacht registriert die Polizei mehr Sachbeschädigungen, im Vorjahr waren es knapp 200. Der Grat zwischen Streich und Straftat ist schmal, die Polizei nimmt daher auch die Erziehungsberechtigten in die Pflicht, sagt Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion: „Wie alle Jahre wieder appellieren wir, mit den Jugendlichen oder auch Kindern zu sprechen und sie über den Unterschied zwischen Straftat und Erschrecken aufzuklären.“

Mehrere Vorfälle mit Horrorclowns

Erstmals muss sich die Polizei heuer auch auf das Phänomen der Gruselclowns einstellen: „Damit werden wir konfrontiert sein, und wir werden deswegen wahrscheinlich vermehrt zu Einsätzen gerufen werden“, so Baumschlager. In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu Vorfällen mit Horrorclowns. Unter dem Schutz ihrer Masken erschreckten Unbekannte Passanten. Im Bezirk Melk stürzte deswegen eine Reiterin von ihrem Pferd und wurde verletzt - mehr dazu in Horrorclown attackierte Reiterin (noe.ORF.at; 27.10.2016).

Sendungshinweis

„Thema“, 31.10.2016, 21.10 Uhr, ORF 2

Sollte es in der Nacht auf Dienstag zu einem Zusammentreffen mit einem Horrorclown kommen, rät Baumschlager zu Besonnenheit: „Wir raten dazu, nicht die Konfrontation zu suchen und keine Selbstjustiz zu üben. Das heißt: Stellen Sie die Clowns nicht zur Rede, denn Sie wissen nicht, wer sich hinter der Maske verbirgt. Wenn nötig, laut rufen und den Notruf 133 wählen, dann wird die Polizei rasch vor Ort sein und alle notwendigen Maßnahmen setzen.“

Horrorclown

APA/AFP/FREDERIC J. BROWN

Die Polizei nimmt zu Halloween Horrorclowns ins Visier

Die Polizei kündigt bis Dienstag in der Früh verstärkte Kontrollen an, vor allem in den größeren Städten des Landes. Wer als Horrorclown jemanden erschreckt oder verletzt, riskiert im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe wegen Nötigung, gefährlicher Drohung oder Körperverletzung.

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