Ölheizungen: Förderungen für Umstieg

Der Einbau von Ölheizungen soll in Niederösterreich schon bald verboten werden. Mit zwei neuen Förderungen, die Anfang Dezember beginnen, will man die Hausbesitzer aber schon jetzt zum Umstieg auf alternative Heizsysteme bewegen.

In Niederösterreich gibt es derzeit immer noch rund 100.000 Wohnungen und Einfamilienhäuser, die mit Öl geheizt werden. Für Umweltlandesrat Stephan Pernkopf (ÖVP) seien Ölheizungen aber eine massive Belastung für das Klima, darüber hinaus müsse das Öl importiert werden. Deshalb hat er eine Gesetzesnovelle angekündigt - mehr dazu unter Ölheizungen soll per Gesetz verboten werden. Dieser Vorschlag soll, nach einem entsprechenden Beschluss im Landtag, mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

Zusätzlich zu dem Verbot können ab Dezember in Niederösterreich zwei neue Förderungen beantragt werden. „Jetzt geht es darum, den Bestand von Ölheizungen und Gasheizungen zu reduzieren, damit viele auf alternative Energien umsteigen. Deshalb gibt es jetzt auch unsere Förderung“, erklärte die für den Wohnbau zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP).

Maximal 3.000 Euro bei Umstieg

Wird der alte Heizkessel von Öl- und Gasheizungen gegen eine neue Heizanlage getauscht, kann die Förderung beantragt werden. Dafür gibt es maximal 3.000 Euro, die aber nicht zurückbezahlt werden müssen. Bedingung dafür ist allerdings, dass die neue Heizanlage entweder auf Basis fester biogener Brennstoffe heizen muss, einen Fernwärmeanschluss hat oder über eine elektrisch betriebene Wärmepumpe verfügt.

Die zweite Fördervariante gilt für eine verstärkte Dämmung der obersten Geschoßdecke. Denn dadurch können zwischen 20 und 30 Prozent der Energiekosten gespart werden. Der Zuschuss liegt bei 1.000 Euro. „Das bedeutet eine Motivation, die alle zu Gewinnern macht, nämlich die Familien, die von Gas und Öl auf alternative Energie umstellen, und vor allem ist das auch ein Beitrag zu mehr Lebensqualität“, erklärte Mikl-Leitner. Die Förderungen gelten sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser als auch für Reihenhäuser. Die Anträge können bis Ende 2017 eingereicht werden.

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