Parkplatzstreit: Gericht weist Klagen ab

Der Streit um die Benützung ehemaliger Zielpunkt-Parkplätze ist um eine Facette reicher. Die Besitzstörungsklagen eines Unternehmers gegen zwei Lenker wurden abgewiesen. Der ÖAMTC ortet dennoch eine Gesetzeslücke.

Die beiden Autofahrer, die beim Prozess vor dem Bezirksgericht Mödling am Montag vom ÖAMTC juristisch begleitet wurden, hatten ihre Fahrzeuge im Vorjahr auf einem ehemaligen Zielpunkt-Parkplatz in Perchtoldsdorf (ebenfalls Bezirk Mödling) abgestellt. Daraufhin wurden ihnen von einem Unternehmer, der den Parkplatz gepachtet hatte, Besitzstörungsklagen angedroht, außer sie würden 200 Euro im Zuge einer außergerichtlichen Einigung zahlen. Weil die beiden Lenker das jedoch nicht hinnehmen wollten und folglich geklagt wurden, kam es zum Prozess, in dem sie laut ÖAMTC - nicht rechtskräftig - in erster Instanz Recht bekamen.

Ehemaliger Zielpunkt-Parkplatz in Perchtoldsdorf

ORF

Autofahrern, die ihre Fahrzeuge auf ehemaligen Zielpunkt-Parkplätzen wie etwa dem in Perchtoldsdorf abstellten, wurde eine Besitzstörungsklage angedroht

Autofahrer lagen laut ÖAMTC Irrtum auf

Laut Martin Hoffer, Chefjurist beim ÖAMTC, konnten die Autofahrer vor Gericht glaubhaft machen, dass sie früher ihre Fahrzeuge außerhalb der Zielpunkt-Geschäftszeiten immer problemlos auf dem Parkplatz abgestellt hatten und dieses Vorgehen ausdrücklich toleriert wurde. Dass das von einem Tag auf den anderen nicht mehr so war, hätten die Beklagten nicht wissen können, weil das nach außen hin nicht entsprechend sichtbar gemacht worden sei. „Wenn ich in meinem Parkplatzrecht als Besitzer gestört bin, dann überlege ich mir andere Maßnahmen, als nur zu warten, bis immer wieder neue Störer auftreten. Dann muss ich eben auch ein bisschen mehr tun, um diesen offensichtlichen Irrtum, dem viele Fahrer erlegen sind, auszuräumen“, so Hoffer gegenüber noe.ORF.at.

Laut dem ÖAMTC-Chefjuristen hätte der Unternehmer den Parkplatz mit einem Schranken versehen, eine Kette aufhängen oder auch Hinweisschilder anbringen können. Stattdessen habe er jedoch sogar die Gemeinde geklagt, die ihrerseits versuchte, mit Schildern auf den Privatbesitz hinzuweisen. Laut Hoffer würde das eindeutig auf ein Geschäftsmodell hinweisen: „Das passt überhaupt nicht zusammen und hier ist sichtbar geworden, dass doch eine gewisse Bereitschaft bestehen dürfte, die Leute ganz bewusst und gerne in diese Falle zu locken.“

ÖAMTC ortet Gesetzeslücke

Obwohl am Montag die Besitzstörungsklagen gegen zwei Autofahrer abgewiesen wurden, ortet der ÖAMTC-Jurist einen Missstand in der Zivilrechtsordnung. Öffentliche Parkplätze seien, auch wenn sie sich im Privatbesitz befinden würden, per se dazu gedacht, dass dort Fahrzeuge abgestellt werden können, argumentiert Hoffer: „Wenn ich einen Supermarkt-Parkplatz oder gar eine gewerbliche Parkgarage habe, die darauf gerichtet ist, dass man das Fahrzeug dort abstellt, warum soll genau dieses Handeln dann eine Besitzstörung sein?“

Hoffer kritisiert, dass es sich in solchen Fällen - anders als etwa beim Blockieren einer privaten Hauseinfahrt - vielmehr um ein Parkvergehen handeln würde, das sinnvoller im Zuge eines Strafentgeltes (Anm.: vergleichbar mit einer Parkstrafe) zu ahnden wäre. Diese Gesetzeslücke müsse durch den Gesetzgeber gegebenenfalls behoben werden, so die Forderung Hoffers.

Staatsanwaltschaft brachte Strafantrag ein

Gegenüber noe.ORF.at wollte der Unternehmer aus dem Bezirk Mödling, der diese und weitere Klagen eingereicht hatte, keine Stellungnahme abgeben. Neben einer Stellungnahme zum Ausgang des Prozesses am Montag ging es dabei auch um die Frage, was der Unternehmer zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sagt, die gegen den Mann einen Strafantrag wegen schweren Betruges eingebracht hatte - mehr dazu unter Parkplatzstreit: Anklage gegen Pächter (noe.ORF.at; 8.2.2017). Diese und andere Fragen würden sich laut dem Unternehmer jedoch „nicht zeitgerecht beantworten lassen.“

Thomas Puchinger, noe.ORF.at

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