25.000-Euro-Geldstrafe gegen SV Horn

Weil finanzielle Lizenzunterlagen verspätet eingereicht wurden, muss der SV Horn 25.000 Euro Strafe zahlen. Sollte den Waldviertlern der Verbleib in der Ersten Liga gelingen, werden ihnen nächste Saison zudem drei Punkte abgezogen.

Der Senat 5 der Fußball-Bundesliga hat am Dienstag aufgrund „groben Terminverzugs im Zusammenhang mit der Einreichung finanzieller Lizenzunterlagen“ die Geldstrafe gegen den Erste-Liga-Club verhängt. „Der Punktabzug wird bei Lizenzerteilung und sportlicher Qualifikation des SV Horn für die Sky Go Erste Liga 2017/18 geltend und betrifft ausschließlich diese Spielklasse“, teilte die Bundesliga mit. Der SV Horn, dem die Lizenz in erster Instanz verweigert worden ist, kann gegen diesen Beschluss Protest einlegen.

Horn hatte mit Regionalliga „geliebäugelt“

Die Niederösterreicher hatten überlegt, in der kommenden Saison auf eine Teilnahme an der Ersten Liga zu verzichten und stattdessen in der Regionalliga zu spielen, und deshalb im Zuge des Lizenzierungsverfahren einige Dokumente verspätet abgegeben. Deshalb war von der Bundesliga ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Der SV Horn, der drei Runden vor Schluss als Vorletzter nur zwei Zähler vor Schlusslicht FAC liegt, ist optimistisch, dass er diese Woche vom Protestkomitee die Lizenz für die kommende Erste-Liga-Saison erhält.

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