Kriegsverbrechen: U-Haft noch offen

Nach Angaben von Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt sei es noch nicht entschieden, ob über den unter dem Verdacht von Kriegsverbrechen stehenden Benjamin F. ein Antrag auf Verhängung der U-Haft gestellt wird.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigte am Mittwoch, dass der Mann bei seiner Einvernahme am Vortag die „Vorwürfe von sich gewiesen“ habe. Dem Vorarlberger werden Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 321b StGB) zur Last gelegt.

Beschuldigter weist Vorwürfe zurück

„Die Vorwürfe, er habe Gefangene getötet, sind bei meinem Mandanten auf Unverständnis gestoßen und wurden von ihm glaubhaft negiert“, erklärte der Verteidiger, der vorerst anonym bleiben möchte, bereits am Dienstag. Der 25-jährige Beschuldigte war Ende April auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls aus Österreich von polnischen Behörden unweit der ukrainischen Grenze verhaftet und am Montag überstellt worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-jährigen mutmaßlichen Kriegsverbrecher vor, im Frühjahr 2016 im Krieg auf ukrainischer Seite gekämpft zu haben und Soldaten, die sich bereits ergeben hatten, sowie Zivilisten getötet zu haben.

Der Mann wurde Ende April aufgrund eines Europäischen Haftbefehls, der in Österreich ausgestellt worden war, festgenommen. Er wurde auf dem Weg in die Ukraine von polnischen Behörden aufgegriffen und verhaftet. Seit Kurzem befindet er sich in Polizeigewahrsam in Österreich.

Laut offiziellen Angaben des ukrainischen Verteidigungsministeriums war der Österreicher seit dem 17. Mai 2016 Angehöriger der 59. Brigade der regulären ukrainischen Streitkräfte und entfernte sich am 15. Dezember 2016 unerlaubt von seiner Einheit. Angaben, wonach er auch im rechtsextremen „Prawyj Sektor“ („Rechter Sektor“) gekämpft habe, wurden von dem Mann dementiert.