Vater erstochen: 18-Jähriger in U-Haft

Nachdem am Freitag ein 59-jähriger Landwirt in Ebergassing (Bezirk Bruck/Leitha) durch einen Messerstich tödlich verletzt wurde, ist nun über den tatverdächtigen 18-jährigen Sohn die Untersuchungshaft verhängt worden.

Als Grund dafür nannte Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Montag Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Die U-Haft, deren Frist zunächst 14 Tage beträgt, bedeute, dass der Haftrichter der Notwehr-Variante des 18-Jährigen nicht gefolgt sei. Da es sich um einen jungen Erwachsenen handle, liege der Strafrahmen für das Tötungsdelikt bei bis zu 15 Jahren, erläuterte Köhl.

Mord Ebergassing Vater Messer erstochen

Monatsrevue/Thomas Lenger

Der Beschuldigte hatte sich laut Polizei nach der Bluttat widerstandslos festnehmen lassen. Sein Anwalt sah in der Folge einen „klaren“ Fall von Notwehr: Sein Mandant habe mit einem Messer in der Hand den Vater davon abhalten wollen, weiter auf ihn einzuschlagen. Der 59-Jährige habe sich auf seinen Sohn gestürzt und dabei selbst tödlich verletzt - mehr dazu in Vater erstochen: Anwalt spricht von Notwehr (noe.ORF.at; 4.8.2017). Der Leichnam des Landwirtes wurde obduziert, das Ergebnis könnte noch im Laufe des Tages vorliegen, hieß es Montagmittag.