Aluschlackendeponie: Einsprüche abgewiesen

Bei der Sanierung der Aluminiumschlackendeponie Wr. Neustadt ist nun die letzte Hürde genommen worden. Bei der Vergabe an ein Bieterkonsortium ist laut Höchstgericht alles einwandfrei abgelaufen. Die Einsprüche wurden abgewiesen.

Das riesige Areal in der Mitterndorfer Senke wurde zwischen 1974 und 1991 mit Abfällen der Holz- und Textilindustrie gefüllt, darunter auch mit etwa 700.000 Tonnen Aluminiumkrätzestaub. Um diese Altlasten zu beseitigen, begannen vergangenen Juli die Arbeiten für die Sanierung der Aluminiumschlackendeponie. Den Zuschlag dafür erhielt ein Bieterkonsortium bestehend aus drei Firmen, allerdings reichte eine weitere Bietergemeinschaft, die leer ausging, gegen die Vergabe Einspruch ein.

Vergabe aufgrund des „innovativen Konzepts“

Konkret entschied sich die Bundesaltlastensanierungs-GmbH (BALSA) für ein Konsortium, das aus den Unternehmen Wilhelm Geiger GmbH, Umweltschutz Ost GmbH und Huber Umweltmanagement GmbH besteht. Diesem Konsortium wurde ein besonders „innovatives Sanierungskonzept“ attestiert. So sollen etwa 80 Prozent der Altlasten wiederverwertet werden.

Die Bietergemeinschaft bestehend aus Porr Umwelttechnik und Strabag ging gegen diese Entscheidung vor. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Einsprüche abwies, wurde im Zuge einer außerordentlichen Revision der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angerufen.

VwGH: Fachlich und sachlich korrekt

Die Höchstrichter bestätigten nun aber die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. „Sowohl die fachliche Entscheidung als auch die rechtliche Vorgangsweise der BALSA“ sei korrekt abgelaufen, heißt es. Damit sind alle Rechtsmittel gegen die Entscheidung ausgeschöpft. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 210 Millionen Euro, die Sanierung soll acht Jahre lang dauern.

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