Ausbau der Jugendhaft Gerasdorf fixiert

Der im März angekündigte Ausbau der Jugendstrafanstalt Gerasdorf am Steinfeld (Bezirk Neunkirchen) kann in Angriff genommen werden. Der Bauplan sei fertig, hieß es am Freitag von Vizekanzler Wolfgang Brandstetter (ÖVP).

Justizminister und Vizekanzler Brandstetter besuchte am Freitag die Haftanstalt gemeinsam mit der EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Das Gefängnis ist derzeit auf 122 Insassen ausgelegt, tatsächlich gibt es derzeit 79 Häftlinge.

Im März wurde der Ausbau in ein „Jugendhaftkomptenzzentrum“ angekündigt. Nun seien der Bauplan fertig und die Finanzierung gesichert, so Brandstetter. Dadurch soll es künftig 172 Plätze für straffällig gewordene Jugendliche in Gerasdorf geben. So soll vor allem ein neuer Trakt mit Hafträumen errichtet sowie neue Räumlichkeiten für die Berufsausbildung der Häftlinge, darunter eine neue Kfz-Lehrwerkstätte, geschaffen werden - mehr dazu in Gerasdorf: Jugendhaft wird reformiert (noe.ORF.at; 10.3.2017).

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Bauarbeiten sollen Mitte 2018 beginnen

Auf diese Weise soll die Resozialisierung erfolgreicher werden. Nach Angaben der Anstaltsleitung ist sie das derzeit in 40 Prozent der Fälle. In den anderen Fällen werden ehemalige Insassen wieder straffällig. Die Bauarbeiten in Gerasdorf sollen Mitte 2018 beginnen. Die Kosten sollen sich auf 19,7 Millionen Euro belaufen. Die Justizanstalt Gerasdorf ist die einzige spezielle Jugendstrafanstalt in Österreich, ansonsten gibt es Jugendabteilungen in regulären Gefängnissen.

„Es ist letztlich die Qualität des Strafvollzugs auch ein maßgeblicher Faktor für die Rechtsstaatlichkeit insgesamt“, sagte Minister Brandstetter. Einheitliche Standards in diesem Bereich in den EU-Mitgliedstaaten seien Voraussetzung für die Ziele der EU, einen einheitlichen Raum der Freiheit, des Friedens und des Rechts zu bilden. Vor diesem Hintergrund habe er gestern in Belgrad ein gemeinsames Projekt mit Deutschland gestartet, dass im EU-Kandidatenland Serbien die Standards im Strafvollzug auf EU-Niveau bringen soll.

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Alle EU-Mitgliedstaaten müssten alle rechtsstaatlichen Prinzipien der Union erfüllen, meinte Brandstetter. Wegen umstrittener Reformen in diesem Bereich hatte die EU-Kommission in den vergangenen Jahren etwa gegen die rechtskonservativ regierten Mitgliedstaaten Ungarn und Polen Verfahren eingeleitet.