Einbrüche: Fünf Jugendliche verurteilt

In St. Pölten sind fünf Jugendliche wegen zahlreicher Diebstähle und Einbrüche verurteilt worden. Drei Beschuldigten wurde zudem vorgeworfen, im August die Pfarrkirche Wieselburg (Bezirk Scheibbs) verwüstet zu haben.

Die Jugendlichen aus den Bezirken Melk und Scheibbs waren im August in die Wieselburger Pfarrkirche eingedrungen. Der Tabernakel wurde herausgerissen, Elektrokabel wurden durch- und Sesselpolsterungen aufgeschnitten und ein Pentagramm aus Sand geformt. Ein Bursche verrichtete seine Notdurft auf dem Teppich beim Altar und verwendete das Altartuch als WC-Papier. Zudem wurde in das Weihwasserbecken uriniert. Erbeutet wurde „wenig Bargeld.“

Pfarrkirche Wieselburg Verwüstungen Vandalismus

NÖN/Christian Eplinger

Die Angeklagten im Alter von 15 und 16 Jahren zeigten sich geständig. Vier der Burschen, die sich in oder kurz vor einer Lehrausbildung befinden, wurden rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt, ein 15-Jähriger kam mit Diversion davon. „Ich bereue es“, meinte ein 15-Jähriger. Er habe sich beim Pfarrer in Wieselburg entschuldigt und inzwischen Schadenswiedergutmachung geleistet. Der Erstangeklagte war am Dienstag nicht zur Einzelrichterverhandlung erschienen. Das Verfahren gegen ihn wurde ausgeschieden.

Weitere Vergehen gehen aufs Konto der Teenager

Die Jugendlichen zeigten sich geständig in unterschiedlicher Zusammensetzung auch Einbruchsdiebstähle in eine Neue Mittelschule im Bezirk Melk sowie in Vereinslokale und Pkws begangen, Zeitungskassen aufgebrochen und dabei u.a. Bargeld erbeutet zu haben. Als Motiv für die Taten gaben die Burschen an, Geld für Sprit, Lebensmittel oder Zigaretten gebraucht zu haben. Das Diebesgut hatten sie aufgeteilt. Vom Lagerplatz eines Supermarktes in St. Pölten hatten mehrere Beschuldigte beispielsweise Lebensmittel und Getränke entwendet, im Bezirk Melk hatten sie die Scheibe eines Autos eingeschlagen und einen USB-Stick gestohlen.

Moralisch sei das verwerflichste Delikt jenes in der Kirche, das rechtlich schwerwiegendste das Aufbrechen von Zeitungskassen, sagte der Richter. Er habe die reumütigen Geständnisse bei der Strafbemessung „belohnt“. Positiv hob er in der Urteilsbegründung auch hervor, dass zwei Angeklagte den Schaden wieder gut gemacht haben. Die Strafe scheine nicht im Leumundszeugnis auf, hielt der Richter fest. Für die vier zu bedingten Strafen Verurteilten wurde Bewährungshilfe für die Dauer der Probezeit von drei Jahren angeordnet. Ein 15-Jähriger, der bei Einbrüchen in Vereinslokale im Bezirk Melk dabei war, nahm das Angebot einer Diversion an - er muss 100 Stunden an gemeinnützigen Leistungen erbringen.

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