Einkommensgrenze für SOMA-Märkte erhöht
Die SOMA-Sozialmärkte sind keine herkömmlichen Supermärkte, sondern bieten Lebensmittel und Waren an, die kurz vor dem Ablaufdatum sind oder beim Transport beschädigt wurden. Im Vergleich zu herkömmlichen Supermärkten wird die Ware zu einem niedrigeren Preis verkauft. Ziel ist es, finanziell schwache Menschen zu unterstützen.
Um in einem SOMA-Markt einkaufen zu dürfen, darf eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Bislang lag diese für einen Ein-Personen-Haushalt bei 950 Euro netto im Monat, mit 1. Februar wurde sie auf 1.200 Euro netto angehoben. Damit kommen mehr Menschen als SOMA-Kunden infrage. Die Einkommensgrenze für Zwei-Personen-Haushalte beträgt ab sofort 1.550 Euro, für jede weitere Person im Haushalt sind 195 Euro zu addieren.
Soma NÖ
Der Grund für die Anhebung der Einkommensgrenze ist die Armutsgefährdungsschwelle, an der sich Sozialmärkte orientieren und die derzeit bei 1.185 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt liegt. Im Jahr 2017 hat außerdem keine Anpassung stattgefunden. „Die Erhöhung der Einkommensgrenze war notwendig“, sagt die Sprecherin des Sozialen Arbeitsmarktes Niederösterreich (SAM NÖ), Monika Thurner.
Teilzeitkräfte und Alleinerzieher profitieren
Vor allem Teilzeitbeschäftigte und Alleinerzieher dürften von der neuen Einkommensgrenze profitieren und nun als mögliche Kunden infrage kommen, außerdem dürfen auch Schüler und Studenten in den SOMA-Märkten einkaufen. „Damit möchten wir die Altersgruppen der Kunden mischen“, sagt Thurner. Die Sozialmärkte rechnen nun mit einem Zuwachs an Kunden, derzeit sind es fast 18.000.
Die SAM NÖ betreibt neun Standorte der Sozialmärkte in Niederösterreich, für sechs davon gelten seit 1. Februar auch andere Öffnungszeiten. In Amstetten, Mödling, Stockerau (Bezirk Korneuburg), Ternitz (Bezirk Neunkirchen) und Tulln ist nun immer montags anstatt mittwochs geschlossen, der SOMA-Markt in St. Pölten hat erstmals sechs Tage in der Woche geöffnet.
Erna Kazic, noe.ORF.at