Baby zu Tode geschüttelt: Eltern vor Gericht
Laut Staatsanwaltschaft ist in dem aufsehenerregenden Fall ein Tötungsvorsatz nicht zu erkennen. Der 29-jährige Vater muss sich daher nicht wegen Mordes vor Gericht verantworten, sondern wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Er gab gegenüber den Ermittlern zu, seine drei Monate alte Tochter im Bezirk Mistelbach Mitte Juli 2017 geschüttelt zu haben. Daraufhin rief der Mann selbst die Rettung.
Der Säugling wurde mit einem Kreislaufstillstand infolge schwerer Kopfverletzungen mit dem Notarzthubschrauber ins Wiener Donauspital gebracht. Zwei Tage lang kämpften die Ärzte um das Leben des Babys, bevor es schließlich an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas starb. Aufgrund der Art der Verletzung erstattete das Krankenhaus Anzeige.
APA / Helmut Fohringer
Urteil im Lauf des Tages
Vor Gericht steht am Dienstag in Korneuburg auch die 28-jährige Mutter des Säuglings. Ihr wirft die Staatsanwaltschaft das Vernachlässigen unmündiger Personen vor. Trotz eines Verbots des Jugendamts soll sie zugelassen haben, dass der einschlägig vorbestrafte Vater Umgang mit seinem Kind hatte.
Weitere Verhandlungstage wurden im Vorfeld des Prozesses nicht angesetzt. Ein Urteil in dem Prozess wird daher für Dienstagnachmittag erwartet. Im Fall eines Schuldspruchs drohen der Mutter als Zweitangeklagte maximal zehn Jahre, dem Vater als Erstangeklagter maximal 15 Jahre Haft.
Links:
- Säugling geschüttelt: Keine Mordanklage (noe.ORF.at; 21.2.2018)
- Säuglingstod: Vater schüttelte Kind (noe.ORF.at; 31.7.2017)
- Toter Säugling: Vater vorbestraft (noe.ORF.at; 30.7.2017)
- Festnahme nach Tod eines Säuglings (noe.ORF.at; 29.7.2017)