Störaktion: Identitären-Aktivisten freigesprochen

Die Mitglieder der rechtsextremen Identitären sind am Donnerstag im Bezirksgericht Baden in allen Punkten freigesprochen worden. Ihnen wurde die Verhinderung einer Versammlung im Audimax der Universität Wien im April 2016 vorgeworfen.

Die Störaktion bei einer Aufführung von Elfriede Jelineks „Schutzbefohlenen“ im Audimax der Universität Wien sei keine Verhinderung einer Versammlung gewesen, sagte die Richterin nach dem zweiten Verhandlungstag am Donnerstag. Die rechtsextremen Identitären waren ins Audimax eingedrungen, verspritzten Kunstblut und warfen Flyer ins Publikum. Theater- und Konzertveranstaltungen seien vom Straftatbestand der Verhinderung einer Versammlung explizit ausgeschlossen, lautete die Begründung des Gerichts.

Körperverletzung nicht genügend nachvollziehbar

Laut der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) sei es bei der Aktion auch zu körperlichen Übergriffen gekommen. Martin Sellner, Sprecher der Identitären, wurde von einer Studentin beschuldigt, sie körperlich attackiert und verletzt zu haben. Die Vorwürfe der Körperverletzung gegen zwei Mitglieder sind aber laut Richterin nicht genügend nachvollziehbar gewesen.

Mangelhafte und teils widersprüchliche Zeugenaussagen führten zu den Freisprüchen. Die Angaben zweier Studenten seien bis zum Schluss nicht hundertprozentig nachvollziehbar gewesen. Zudem stellte die Richterin eine möglicherweise bereits vor der Aktion bestehende persönliche Abneigung zwischen einer Studentin und Sellner in den Raum.

Die Richterin konnte sich eine persönliche Bemerkung zur Störaktion nicht verkneifen. Ihrer Meinung nach sei diese „entbehrlich“ gewesen. Lena Köhler vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien befürchtet nun, dass sich die rechtsextremen Identitären aufgrund der Freisprüche ermutigt fühlen könnten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.