Vergewaltigungsprozess: Abschiebung möglich

Jener 19-Jährige, der im Prozess um die Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln freigesprochen wurde, hat jetzt einen negativen Asylbescheid erhalten. Sollte er abgeschoben werden, kann der Prozess nicht neu aufgerollt werden.

Ein Schöffenverfahren in Abwesenheit des Angeklagten ist nicht möglich. Wie die Rechtsanwältin des 19-jährigen Asylwerbers aus Afghanistan sagt, wolle sich ihr Mandant einem möglichen neuen Prozess nicht entziehen. Deshalb habe sie gegen den negativen Asylbscheid Beschwerde eingelegt. Sie beantragte auch die Anerkennung einer aufschiebenden Wirkung, damit der Afgahne nicht abgeschoben werde.

Auch Anwalt des Mädchens gegen Abschiebung

Gegen ein Abschiebung ist auch der Vertreter der 15-Jährigen im Vergewaltigungsprozess, Ewald Stadler. Er appelliert an die Asylbehörde, die Abschiebung so lange nicht zu vollstrecken, bis das Strafverfahren entgültig abgeschlossen ist.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten meldete gegen das Urteil, mit dem auch ein 19-jähriger mitangeklagter Somalier im März freigesprochen wurde, eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Ob der Prozess wiederholt wird, entscheidet der Oberste Gerichtshof. Der Aufenthaltsort des Somaliers ist derzeit nicht bekannt.

Links: