Weniger Schäden seit Biberverordnung

Die Zahl der Biber (zuletzt 4.700) steigt rasant. Damit etwa die Schäden an Schutzdämmen nicht ausufern, können Biber seit dem Jahr 2016 einfacher gefangen werden. Im Marchfeld gingen die Schäden seither spürbar zurück.

Seit Anfang April gilt in Niederösterreich für Biber die Schonzeit. Bis Herbst dürfen sie also nicht gefangen und getötet werden. Keine Schonzeit gibt es hingegen für die Wasserverbände, die nun mit der Sanierung der alljährlichen Biberschäden beschäftigt sind. In Glinzendorf (Bezirk Gänserndorf) muss etwa der Schutzdamm wegen vieler Löcher verstärkt werden.

„Die Biber haben leider die Eigenschaft, ihre Wohnhöhlen in die Dämme zu graben“, beklagt Wolfgang Neudorfer, Geschäftsführer der Marchfeldkanal Betriebsgesellschaft. Die Dämme verlieren dadurch an Stabilität. „Es hat Stellen gegeben, an denen man von der einen Seite auf die andere sehen konnte“, erinnert sich der Obmann des Wasserverbandes Rußbach, Friedrich Quirgst. In manchen Höhlen hatten fünf bis zehn Kubikmeter Erde Platz, „da ist der Damm natürlich nicht mehr hochwassersicher“, betont Quirgst.

Eisenwand soll vor Biber schützen

Um solche Löcher künftig zu verhindern und die Ortschaften vor einem Hochwasser zu schützen, werden auf einer Länge von 2,5 Kilometern Spundwände eingesetzt. „Das heißt, es werden Eisenbalken in die Erde eingebracht. Je nach Höhe des Dammes drei bis vier Meter tief, die miteinander verbunden werden“, schildert Quirgst. Der Damm enthält in Zukunft also eine Eisenwand, die dann sowohl dem Biber als auch dem Hochwasser standhalten soll.

Biber Dämme Eisenbohle Spundwände

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Die Eisenbalken in der Erde werden in die Erde eingesetzt

Die Sanierung kostet drei Millionen Euro, die von Bund, Land und Gemeinden getragen werden. Für die Gemeinden im Wasserverband Rußbach sei das viel Geld, heißt es. Dass die Zahl der Biber durch die neue Verordnung nun einfacher reduziert werden kann, komme den betroffenen Gemeinden entgegen. Bis vor zwei Jahren musste für jeden Biber, bevor er gefangen werden durfte, ein eigener Bescheid erlassen werden. Laut Neudorfer hätte das oft mehrere Monate gedauert.

300 Biber in Niederösterreich entnommen

Durch die neue Biberverordnung wurden Regionen festgelegt, in denen Biber gefangen werden dürfen. Ein Sachverständiger muss den genauen Abschnitt dann nur noch bewilligen - mehr dazu in Biber-Verordnung soll Population senken (noe.ORF.at; 19.5.2016). Eine Obergrenze, wie viele Biber entnommen werden dürfen, gebe es nicht. Die Wasserverbände können somit auf Schäden schneller reagieren. Niederösterreichweit wurden seither 300 Biber gefangen und getötet.

Grafik Biberentnahme

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In den blau eingefärbten Regionen dürfen Biber entnommen werden

Entlang des Rußbaches wurden seit 2016 70 Dämme und 80 Tiere entfernt. Die Biberverordnung habe sich bewährt, hält Neudorfer fest: „Dort, wo man in den vergangenen Jahren eine deutliche Zunahme an Schäden, etwa instabile Dämme, gesehen hat, ist die Zunahme deutlich zurückgegangen.“ Die Verordnung gilt bis 2021. Für ein nachhaltiges Zusammenleben zwischen Biber und Mensch müsse dieses System unbedingt beibehalten werden, betonte Neudorfer.

Die Sanierungsarbeiten am Damm des Marchfeldkanals laufen unterdessen weiter. Stück für Stück arbeiten sich die Bagger voran, pro Tag werden etwa 700 Meter Eisenwand verlegt. Nach Glinzendorf fehlen noch die Gemeinden Leopoldsdorf und Haringsee (beide Bezirk Gänserndorf). Bis Ende 2019 sollen die Arbeiten abgeschlossen und die Bewohner bei Hochwasser wieder ausreichend geschützt sein.

Stefan Sailer, noe.ORF.at

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