15-Jährige nach Terrorverdacht in U-Haft

Eine 15-jährige Niederösterreicherin sitzt wegen Terrorverdachts seit einem Monat in Untersuchungshaft. Die Schülerin soll sich im Internet als Dschihadist ausgegeben und über Anschlagspläne geschrieben haben.

Der 15-jährigen Schülerin aus dem Mostviertel wird vorgeworfen, sich über den Nachrichtendienst Telegram mit Anhängern der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) ausgetauscht zu haben. Dabei soll es in geheimen Gruppen um mögliche Attentate in Österreich gegangen sein. Insbesondere soll sich die Schülerin für einen Giftanschlag interessiert haben. Ein entsprechender Bericht der Tageszeitung „Der Standard“ wurde am Sonntag von der Staatsanwaltschaft St. Pölten bestätigt.

Schülerin wollte sich nur „wichtigmachen“

Laut Wolfgang Blaschitz, dem Verteidiger der 15-Jährigen, habe sich die Schülerin lediglich „wichtigmachen“ wollen. „Die Linie der Verteidigung ist, dass die Mandantin unter einer falschen, männlichen Identität in nicht ernstzunehmender Weise in Telegram und auch sonst im Internet gechattet und etwas vorgegeben hat, was mit der Realität nichts zu tun hat“, so Blaschitz gegenüber noe.ORF.at. Mit ihren sonstigen Handlungen in ihrer Heimatgemeinde, einem Ort im Mostviertel, habe das laut Anwalt jedoch nichts zu tun.

Karl Fischer von der Staatsanwaltschaft St. Pölten bestätigte, dass die Schülerin Interesse an Anschlagsplänen gezeigt haben soll und deshalb in Untersuchungshaft sitzt. Die Schülerin war Mitte Mai nach einem Hinweis eines ausländischen Geheimdienstes festgenommen worden, am 30. Mai wurde die U-Haft vom Landesgericht St. Pölten verlängert. Der Anwalt der 15-Jährigen reichte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, blitzte damit jedoch vor wenigen Tagen beim Oberlandesgericht Wien ab.

Kritik an Verlängerung der U-Haft

„Das Oberlandesgericht hat hier eine doch sehr eindeutige Entscheidung gefällt“, sagte Blaschitz, der gleichzeitig Kritik übt. Schließlich gelte die 15-Jährige nicht nur als unbescholten, sondern es soll auch eine Sozialnetzkonferenz stattgefunden haben, bei der Bewährungshelfer und Jugendbetreuer eine Entlassung aus der Untersuchungshaft befürwortet hätten: „Ewig wird man die U-Haft nicht aufrechterhalten können, weil das nicht angemessen ist. Derzeit besteht aber keine Chance, sie aus der Untersuchungshaft herauszubekommen.“

In ihrer Heimatgemeinde soll die 15-Jährige mitunter als Außenseiterin gegolten haben. Innerhalb der Familie soll es zu Konflikten gekommen sein, weil sich die Schülerin dem Islam zugewandt und sich dazu entschieden hatte, ein Kopftuch zu tragen. Noch vor ihrer Verhaftung soll die Jugendliche ihren Telegram-Account gelöscht haben. Wann sich die 15-Jährige vor Gericht verantworten wird müssen, ist noch unklar. Eine Anklage gibt es derzeit noch nicht.

Thomas Puchinger, noe.ORF.at

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