Nach Bluttat: U-Haft über 54-Jährigen verhängt

Über den 54-Jährigen, der am Donnerstag in Bockfließ (Bezirk Mistelbach) seinen Vater, dessen Ehefrau und seinen Bruder erschossen haben soll, ist am Samstag die Untersuchungshaft, vorläufig bis 31. Dezember, verhängt worden.

Das sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Doris Demler, am Samstagvormittag der APA. Der Mann habe keine weiteren Angaben gemacht und halte jene, die er bei der Polizei gemacht hatte, aufrecht.

Am Freitagabend meldete sich der Verteidiger des Beschuldigten zu Wort. Er plädiere auf unzurechnungsfähig, sagte Anwalt Peter Philipp gegenüber noe.ORF.at. Sein Mandant habe „äußere und innere“ Geschwülste, die für eine gewisse Verwirrtheit in Stresssituationen sorgten - mehr dazu in Bluttat: Täter laut Anwalt „unzurechnungsfähig“ (noe.ORF.at; 14.12.2018).

Eine derartige Stresssituation soll es auch am Donnerstag gegeben haben - nämlich bei einem familiären Streit, der für den 92-jährigen Vater, die 87-jährige Stiefmutter und den 52-jährigen Bruder tödlich endete. „Diese Geschwülste drücken und sorgen für fürchterliche Kopfschmerzen, dann tritt eine gewisse Verwirrtheit ein“, schilderte Philipp. Sein Mandant könne sich daran erinnern, dass er die Taten begangen habe, allerdings nicht an die Reihenfolge der Schussabgaben.

Verteidiger: „Hat Vater wie die Pest gehasst“

Was er getan habe, habe er erst später realisiert. „Er ist selbst ganz fertig“, erzählte der Verteidiger im APA-Gespräch am Samstag. Dass er auch die Stiefmutter und den Bruder erschossen habe, sei nicht logisch, so Philipp. „Er hat den Vater gehasst wie die Pest. Er war ein fürchterlicher Tyrann. Über seine Stiefmutter hat er gesagt, dass sie ihm egal ist. Seinen Bruder hat er aber geliebt.“ Ob der 54-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht, sei nun Sache der Gerichtssachverständigen, sagte Philipp.

Laut Polizei hatte eine Frau am Donnerstag gegen 14.00 Uhr die Exekutive verständigt, weil sie einen lauten Knall gehört hatte. Seinem Anwalt erzählte der Beschuldigte allerdings, dass er selbst die Polizei gerufen hätte. Der 54-Jährige ließ sich noch am Tatort widerstandslos festnehmen. Die Tatwaffe wurde sichergestellt. Wem das Schrotgewehr gehört, aus dem die tödlichen Schüsse abgegeben wurden, ist laut Staatsanwaltschaft Korneuburg noch nicht bekannt.

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