Polizei lockert Aufnahmekriterien

Die Polizei lockert ihre Aufnahmekriterien. Hintergrund ist, dass in den kommenden Jahren Tausende Beamte in Pension gehen. Zugleich wurden von der Bundesregierung neue Dienstposten zugesagt, die ebenso besetzt werden müssen.

Alleine in Niederösterreich sucht die Polizei mehr als 2.000 junge Frauen und Männer. „Aufgrund von Pensionierungen müssen wir in den nächsten zehn Jahren etwa 2.000 Posten nachbesetzen. Dazu kommen 360 Planstellen, auf die sich der Innenminister und die Landeshahauptfrau geeinigt haben“, sagt Polizeisprecher Johann Baumschlager gegenüber noe.ORF.at.

Keine Änderungen bei Grundausbildung

Die zweijährige Grundausbildung bleibe unverändert, hieß es am Freitag bei einer Pressekonferenz mit Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Kürzer wird ab Jänner aber das Aufnahmeverfahren. Innerhalb von zwei Tagen soll feststehen, ob Bewerber geeignet sind. Getestet werden Rechtschreibung, Grammatik und Intelligenz.

Der erste Tag beginnt mit einem bis zu vier Stunden langen Computertest. Wurden beim Rechtschreib- und Grammatiktest die Mindestkriterien nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, den Test frühestens nach sechs Monaten und längstens nach einem Jahr einmalig zu wiederholen. Scheitert man hingegen beim kognitiven Teil, scheidet man aus dem Auswahlverfahren aus. Eine neuerliche Bewerbung ist nach einem Jahr möglich.

Der zweite Testtag beginnt mit einer ärztlichen Untersuchung und endet mit einem Eignungsinterview. Die Punkteergebnisse der Bewerber werden im Anschluss an die Auswahlverfahren in eine Rangliste aufgenommen. Die Erstgereihten werden für den nächsten Ausbildungstermin aufgenommen - jährlich jeweils am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember. Die Punktzahl wird ein Jahr in Evidenz gehalten und könnte für einen späteren Einrückzeitpunkt genügen.

Lockerungen bei Fitnesstest

Lockerungen gibt es beim Fitnesstest, erklärt Baumschlager: „Früher musste ein Bewerber bzw. eine Bewerberin einen Schwimmtest und einen 3.000-Meter-Lauf absolvieren, das fällt jetzt weg.“ Stattdessen genügen die positive Absolvierung einer Fahrrad-Ergometrie sowie der Nachweis, zumindest Fahrtenschwimmer zu sein. Ein Absinken des Niveaus sei dadurch nicht zu erwarten, heißt es auf Nachfrage.

Nach drei bis spätestens fünf Monaten soll ein Bewerber mit der Ausbildung beginnen können. Zuletzt lag diese Frist oft bei mehr als einem Jahr. „Das Aufnahmesystem wird moderner und transparenter. Es wird bundesweit vereinheitlicht und es ist auf dem neuesten Stand der Wissenschaft“, betonte Kickl. Außerdem sollen die neuen Regeln gewährleisten, dass die „Besten der Besten“ für die Polizeiarbeit gewonnen werden.

Von den Bewerbern können maximal 1.000 Punkte im Rahmen der Aufnahmetests erreicht werden. Die neue Mindestpunktzahl betrage laut Karl Hutter, Präsidialchef im Innenministerium, 197,22. Bisher genügten 139,5, Punkte, wobei die durchschnittliche Punktzahl bei erfolgreichen Bewerbern im 2. Halbjahr 2018 weit höher lag - von 562,1 in Salzburg bis hin zu 946,8 in Kärnten.

136.000 Euro Ausbildungskosten pro Polizist

Die Behauptung, dass das Niveau bei den Polizeianfängern zuletzt gesunken sein solle, wies Innenminister Kickl deswegen „schärfstens zurück“. Sie entbehre jeder Grundlage. Bis ein Polizist ausgebildet ist, kostet es übrigens 136.000 Euro. In dieser Summe enthalten seien das Grundgehalt, die Sachkosten sowie die Ausbilungskosten.

Links: