Totes Baby: Mutter nicht zurechnungsfähig

Im Fall des toten Babys, das Anfang Dezember 2018 in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) in einem Gebüsch gefunden worden ist, liegt laut einem „Kurier“-Bericht ein entlastendes Gutachten über die Mutter vor.

Die 18-jährige Frau sei zum Zeitpunkt der Kindesweglegung nicht zurechnungsfähig gewesen, so ihr Anwalt Wolfgang Blaschitz. Friedrich Köhl von der Staatsanwaltschaft Korneuburg bestätigt einen entsprechenden Bericht im „Kurier“. Laut dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigers sei die angeklagte Mutter zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen, sagt Köhl gegenüber noe.ORF.at. Dennoch ermittle die Staatsanwaltschaft Korneuburg nach wie vor wegen Mordverdachts. Es seien weitere Ermittlungsaufträge an die Polizei ergangen.

Verteidiger fordert Einstellung des Verfahrens

Laut dem Gutachten sei die Angeklagte damals in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen. Das bestätigte Wolfgang Blaschitz, Verteidiger der 18-Jährigen, gegenüber noe.ORF.at. Er werde jetzt einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens einbringen, meinte er. „Ich weiß nicht, was die Staatsanwaltschaft da noch mehr will“, sagte Blatschitz. Die Mutter hatte damals ausgesagt, von der Schwangerschaft nichts gewusst zu haben.

Das tote Baby war am 6. Dezember von einem Gemeindemitarbeiter in einem Gebüsch entdeckt worden. Die 18-Jährige wurde als Mutter ausgeforscht und in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert, jedoch drei Tage nach der Auffindung des Säuglings wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Baby war nach Angaben der Frau am 7. November 2018 zur Welt gekommen. Sie habe keine Lebenszeichen bei dem Säugling wahrgenommen - mehr dazu in Mutter des toten Babys ist wieder auf freiem Fuß (noe.ORF.at; 9.12.2018). Ein Vaterschaftstest ergab, dass der damalige Freund der 18-Jährigen der Vater des Babys sei - mehr dazu in Totes Baby: Vaterschaftstest liegt vor (noe.ORF.at; 17.1.2019).

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