Tödlicher Unfall: Bedingte Haft für Lenkerin

Nach einem tödlichen Unfall im Bezirk Zwettl im Oktober 2018 ist die 17-jährige Lenkerin am Dienstag in Krems unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Eine 16-Jährige war bei dem Unfall gestorben.

Die 17-Jährige war am 17. Oktober 2018 mit einem Pkw in einer Kurve von der Straße abgekommen und gegen einen Baum gekracht. Eine 16 Jahre alte Insassin starb bei dem Anprall, zwei weitere Mädchen, die sich im Wagen befunden hatten, wurden verletzt. Der Lenkerin wurde in der Anklage vorgeworfen, mit veralteten Reifen und überhöhter Geschwindigkeit bei Dunkelheit in die Rechtskurve eingefahren zu sein. Dabei habe sie „nicht der Kurve entsprechend“ gelenkt und sei links von der Straße abgekommen. Im Anschluss prallte der Wagen gegen den Baum.

Zwei weitere Insassinnen verletzt

Das 16-jährige Unfallopfer, das auf der Rückbank des Pkw gesessen war, erlitt unter anderem ein stumpfes Brustkorb- und Bauchtrauma mit Organquetschungen und Rupturen der Lungen, der Leber, der Milz sowie der rechten Niere. Weiters trug die Jugendliche der Anklage zufolge ein Schädeltrauma mit einer Rissquetschwunde hinter dem linken Ohr davon. Der Tod sei in Folge eines Herz-Kreislauf-Versagens eingetreten, teilte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag mit. Die beiden weiteren Insassinnen erlitten eine Prellung des rechten Ellbogens und Knies bzw. eine Brustbein- und Lungenprellung.

Unfallstelle Waldhausen

ORF

Die Unfallstelle bei Waldhausen (Bezirk Zwettl)

Die Angeklagte bekannte sich der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig, bestritt aber in beiden Fällen die grobe Fahrlässigkeit. Die Ausfahrt beschrieb die Jugendliche so, dass sie das Verkehrszeichen, das die gefährliche Kurve anzeigte, gesehen habe. „Und im nächsten Moment habe ich bemerkt, dass es gescheppert hat.“ Ob sie zu schnell dran war, wisse sie nicht mehr. Die Verstorbene sei ihr sehr nahe gestanden. „Sie war meine allerbeste Freundin.“ Nach dem Aufprall habe sie die Rettung noch vom Auto aus per Handy angerufen, schilderte die Beschuldigte. Der Wagen habe auch angefangen zu brennen.

Erste Ausfahrt für Führerscheinneuling

Die Führerscheinprüfung habe sie erst am Tag des Unfalls abgelegt, erklärte die Jugendliche. Im Rahmen der L17-Ausbildung habe sie davor rund 4.000 Kilometer zurückgelegt. Eine Insassinnen, die beim Anprall Blessuren davontrug, sagte, dass die erste Ausfahrt des Führerscheinneulings zu einer McDonald’s-Filiale in der Region führte. An die Geschwindigkeit, mit der das Fahrzeug in die Kurve gefahren war, konnten sich beide Verletzten nicht mehr erinnern. Der Verteidiger der Angeklagten sprach in seinem Schlussvortrag davon, dass der Vorfall seine Mandantin „ein Leben lang begleiten wird“.

Neben grob fahrlässiger Tötung wurde die 17-Jährige wegen fahrlässiger und grob fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Bei der Strafbemessung wirkten sich laut dem Richter unter anderem das Geständnis und das richtige Verhalten nach der Tat mildernd aus. Erschwerend wurde das Zusammentreffen dreier schwerer Vergehen gewertet. Der Verteidiger der 17-Jährigen erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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