Das Haustier als Streitfall

Es braucht schon sehr triftige Gründe, dass Tierbesitzer mit dem Vermieter wegen Katze, Hund & Co Probleme bekommen können. Denn ein generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag ist laut Oberstem Gerichtshof nicht zulässig.

Nicht in jedem Mehrparteienhaus sind Tiere willkommen und nicht jeder Nachbar ist auch ein Tierfreund. Deshalb kommt es immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn oder sogar mit dem Vermieter, in denen es um die Haustiere geht, weiß Gerhard Anderl, Leiter der Mietrechtsberatung der Arbeiterkammer Niederösterreich. „Sehr häufig gibt es dann irgendwelche diffusen Anschuldigungen, dass der Hund zu laut bellen würde und die sind dann oft nur schwer überprüfbar.“

Beweislast hat Vermieter

Günstig für den Mieter ist aber, dass die Beweislast immer der Vermieter trägt. Dieser muss also nachweisen können, dass das Haustier tatsächlich Probleme macht. Das kann etwa sein, wenn der Hund die ganze Nacht bellt. In diesem Fall kann der Vermieter tatsächlich die Haltung dieses einen Hundes untersagen, wenn der Tierbesitzer das Problem nicht in den Griff bekommt und sich andere Mieter dadurch gestört fühlen.

Warnschild Hund

ORF

Die generelle Hundehaltung kann allerdings nicht durch den Vermieter verboten werden, sagt Susanne Chyba, Rechtsanwältin in St. Pölten. Es muss also schon ein trifftiger Grund vorliegen, der zum Beispiel auch eine Katzenallergie des Nachbarn sein könnte.

Meist Probleme mit Katzen

Den überwiegenden Teil an Mietrechtsproblemen gibt es mit Katzen, sagt Gerhard Anderl von der Arbeiterkammer Niederösterreich. „Denn für Hunde sind die Vorschriften wie zum Beispiel die Leinenpflicht im Ortsgebiet klar geregelt. Katzen aber bewegen sich frei in der Wohnanlage und das gefällt nicht jedem, obwohl Katzen das dürfen.“ Auch wenn Haustiere in der Wohnung etwas kaputt machen, darf das kein Kündigungsgrund sein, weil der Mieter ja ohnehin für die Schäden haftet und diese reparieren lassen muss.

Die Haltung von Kleintieren wie Kaninchen, Nagern oder Singvögeln kann zudem nicht per Mietvertrag verboten werden, sofern sich die Anzahl der Tiere in ortsüblichen Maßen hält. Die Haltung von Exoten wie Reptilien ist anzeigepflichtig und unterliegt ohnehin bestimmten gesetzlichen Vorgaben.

Sendungshinweis:

„Niederösterreich Heute“, 1.2.2014

Das Tier der Woche

Sue ist eine etwa eineinhalb Jahre alte Jagdhund-Labrador-Mischlingshündin. Als Scheidungswaise sucht sie dringend ein neues Zuhause, wo man viel Zeit für sie hat. Sue ist sehr quirlig, aber auch sehr brav und gelehrig, geht gerne spazieren und liebt es, mit dem Ball zu spielen. Sue wird über das Wienerwaldtierheim in Pressbaum (Brigitte Prohaska, Tel. 0676/9560556) vergeben.

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