Amtsmissbrauch: Freispruch für Behörden

Am Landesgericht Korneuburg sind am Montag ein Jugendamtsleiter und eine Sozialarbeiterin wegen Amtsmissbrauchs und Untreue vor dem Richter gestanden. Der Prozess endete mit einem Freispruch.

Die beiden Angeklagten sollen einem Vater, der gerade erst per Gerichtsbeschluss die Obsorge für zwei Töchter erhalten hatte, diese wieder entzogen haben, die Kinder leben bis heute bei der Mutter. Sie soll ihren Mann beschuldigt haben, dass er den Kindern Gewalt angetan hätte. Zwei Gerichtsinstanzen und eine Gerichtsgutachterin haben Ende 2009 entschieden: Der Vater und nicht die Mutter soll die Obsorge bekommen für die damals fünf und acht Jahre alten Schwestern aus Niederösterreich.

Doch die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin war dagegen. Als die Mutter bald darauf behauptet, der Vater hätte eine Tochter an den Haaren gerissen, argumentiert das Jugendamt, es bestehe „Gefahr in Verzug“ und entzog ihm die eben erst erhaltene Obsorge.
Gesetzeswidrig, sagte dazu die Staatsanwaltschaft, zumal Untersuchungen keinerlei Hinweis auf Gewaltanwendung ergaben und ein Gutachter die Aussagen der Mutter anzweifelte.

„Aufgabe des Jugendamts, Kinder zu schützen“

Nun mussten sich die beiden Jugendamtsmitarbeiter wegen Amtsmissbrauchs und Untreue vor Gericht verantworten - was den Amtsmissbrauch betrifft, so wurden die beiden freigesprochen. Denn: Einen Beweis für einen wissentlichen Befugnismissbrauch der Jugendamtsmitarbeiter sah das Schöffengericht heute aber nicht.

Laut dem Richter hätten die Vorwürfe Eindruck gemacht, und Aufgabe des Jugendamtes sei, Kinder zu schützen. Auch sei das Recht des Vaters auf ein faires Verfahren nicht verletzt worden, zumal ein Gericht die Entscheidung des Jugendamts sofort hätte widerrufen können. Der Freispruch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs ist rechtskräftig, wegen eines zweiten, deutlich weniger schwerwiegenden Vorwurfs gegen die Jugendamtsmitarbeiter, muss neuerlich verhandelt werden.